Feldgeschworene wirken in Bayern bei der Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen und Flurstücken mit. Sie setzen Grenzsteine höher oder tiefer, entfernen Vermessungspunkte oder ersetzen beschädigte Vermessungspunkte.
Als Hüter der Grenzen und Abmarkungen in Gemeindegebieten arbeiten sie eng mit Vermessungsbeamten zusammen. Das Amt des Feldgeschworenen ist eines der ältesten noch erhaltenen Ehrenämter der kommunalen Selbstverwaltung.
Für die verrichtete Arbeit wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 14,50 € / angefangener Stunde vergütet.
Zum Feldgeschworenen kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist und eine Wohnung im Gemeindegebiet hat.
Für mehr Informationen oder Anmeldungen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Herrn Ernst (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 09531/629-41).
Wir freuen uns auf Sie.