Aus aktuellem Anlass weist der Markt Rentweinsdorf auf einige Aspekte der geltenden "Verordnung des Martes Rentweinsdorf über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden" hin.
Demnach sind Kampfhunde und große Hunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ständig an der Leine zu führen. Diese muss reißfest sein und darf nicht länger als drei Meter sein. Des Weiteren muss die Person, die einen leinenpflichtigen Hund führt, dabei jederzeit in der Lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen. Von Kinderspielplätzen und in deren nähren Umgebung sind Hunde fernzuhalten, auch ein Mitführen an der Leine ist in diesen Bereichen nicht erlaubt. Ausgenommen von der Leinenpflicht sind Blindenführhunde, Diensthunde der Polizei, Zoll ect., Hunde, die zum Hüten einer Herde eingesetzt sind, Rettungshunde, im Bewachungsgewerbe eingesetzte Hunde sowie Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden. Unter großen Hunden versteht man erwachsene Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 cm beträgt.
Die Marktgemeinde bittet alle Hundehalter der entsprechenden Rassen, sich an die Leinenpflicht zu halten. Des Weiteren wird darum gebeten, die Hinterlassenschaften des Hundes aufzusammeln und fachgerecht über den Restmüll zu entsorgen. Helfen Sie mit, um das Gemeindegebiet sauber und attraktiv zu halten!