Derzeit gibt es in Bayern die 16. Bayerische Infektionsschutzverordnung (65. BayIfSMV), die am 3. April in Kraft trat. Mit ihr sind die Zugangsbeschränkungen und die Maskenpflicht in Thermen und Saunas ausgelaufen.
Mit Wirkung des 31.03.2022 wurde das bisherige Hygienekonzept aufgehoben. Mit der Aufhebung trat das neue Hygienekonzept in Kraft. Dieses können Sie ansehen: Hygienekonzept Hallenbad Ebern