Bis 1. März 2021 können für das Jahr 2020 Anträge auf Gewährung von Übungsleiterzuschüssen gestellt werden.
Die Stadt Ebern weist darauf hin, dass von den Vereinen mit anerkannten Übungsleitern Anträge auf Gewährung von Übungsleiterzuschüssen für das Jahr 2020 bis spätestens 01. März 2021 gestellt werden können. Die Zuschussanträge mit Meldung der tatsächlich geleisteten Übungsleiterstunden (Übungsleiterstunden des Jahres 2020) sind von den Vereinen schriftlich zu stellen. Formblätter sind erhältlich auf der Homepage der Stadt Ebern (www.ebern.de – Anträge und Formulare – Antrag Übungsleiterzuschuss) oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Rittergasse 3, 2. Stock, Zi.Nr. 2.17 bzw. können unter der Telefonnummer 09531/629-33 angefordert werden. Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.