Um Mängel an privaten Objekten zu beheben, können Sanierungsmaßnahmen über das kommunale Förderprogramm im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt werden. Das Programm gilt im Bereich des festgelegten Sanierungsgebietes Kraisdorf. Dieses kommunale Förderprogramm endet zum 31.12.2020. Die Höhe der Förderung ist von der Art des Vorhabens und verschiedenen weiteren Prämissen abhängig. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Geldmittel können nur solange ausgeschüttet werden, bis das Kontingent der vorhandenen Fördermittel erschöpft ist.
In welchem Bereich ist die Förderung möglich?
Grundstück bzw. wirtschaftliche Einheit muss im festgelegten Sanierungsgebiet Kraisdorf (siehe Gestaltungssatzung www.ebern.de) liegen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die förderfähigen Kosten betragen je Anwesen höchstens 26.000 €. Grundsätzlich können bis zu 30 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten je Grundstück bzw. wirtschaftliche Einheit, jedoch höchstens 7.800,00€ als Zuschuss gewährt werden.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vorhandenen Wohngebäude und sonstig genutzten Gebäude mit ortsbildprägendem Charakter
- Fassaden: Oberflächen, sowie Öffnungen wie Fenster, Türen, Hoftoren, Treppen
- Dächer: einschließlich Dachaufbauten
- Einfriedungen: Hofmauern, Zäune, Hoftore
- Einzelelemente: Anlagen bzw. Neugestaltung von Vor- und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, wie z.B. ortstypische Begrünung und Entsiegelung.
Was zu beachten ist:
- Die Einhaltung der Gestaltungssatzung ist Voraussetzung für die Gewährung der Förderung
- Förderanträge müssen vor Baubeginn schriftlich bei der Gemeinde Pfarrweisach angemeldet werden
- Maßnahmen dürfen erst nach schriftlicher Zustimmung der Gemeinde begonnen werden
- die Förderzusage ersetzt nicht die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Antragsformular
- Beschreibung des Vorhabens ggf. erforderlichen Planunterlagen,
- Vorlage von drei Angeboten, aus denen die geplanten Leistungen eindeutig hervorgehen
Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien zum Kommunalen Förderprogramm und in der Gestaltungssatzung auf der Homepage www.ebern.de. Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Schmitt (Tel.: 09531/629-40 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) wenden. ls