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Ortsversammlung mit Ortssprecherwahl

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Einladung zu den Ortsversammlungen mit Wahl einer Ortssprecherin/eines Ortssprechers

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

alle Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Stadt-/Gemeindeteile sind herzlich eingeladen, an den jeweiligen Versammlungen teilzunehmen und die Vertretung für Ihren Ortsteil aktiv mitzugestalten.

In den unten genannten Stadt-/Gemeindeteilen ist derzeit kein eigenes Mitglied im Stadt-/Gemeinderat vertreten. Gemäß Art. 60a der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) finden daher in diesen Ortsteilen Ortsversammlungen statt, in denen jeweils eine Ortssprecherin oder ein Ortssprecher gewählt wird.

Termine und Versammlungsorte im Überblick:

Stadt Ebern:

  • 30.06.2026: Ortsversammlung Welkendorf/Gemünd, 18 Uhr Gemeindehaus Weißenbrunn
  • 01.07.2026: Ortsversammlung Reutersbrunn, 18 Uhr Alte Schule Reutersbrunn
  • 13.07.2026: Ortsversammlung Brünn/Frickendorf, 18 Uhr Sportheim FC Frickendorf
  • 14.07.2026: Ortsversammlung Eyrichshof/Sachsenhof/Siegelfeld/Specke/Kurzewind, 19 Uhr, Feuerwehrhaus Eyrichshof
  • 15.07.2026: Ortsversammlung Neuses a.R., 18 Uhr Gemeindehaus Neuses a.R.

Gemeinde Pfarrweisach:

  • 02.07.2026: Ortsversammlung Lohr/Römmelsdorf, 18:30 Uhr Alte Schule Lohr

Wer darf wählen und gewählt werden?

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Stadt-/Gemeindeteil ihre Hauptwohnung
Sie müssen am Wahltag das Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
Bitte bringen Sie zur Feststellung der Wahlberechtigung Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Versammlung mit.

Nutzen Sie Ihre Stimme, um Ihrem Ortsteil ein direktes Sprachrohr im Gemeinderat zu geben.

Wir freuen uns auf Ihre rege Teilnahme!

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