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Hinweis:
Das Breitbandportal des Landkreises Haßberge, auf welchem die Daten für die Ausschreibungsverfahren für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt wurden, ist leider nicht mehr verfügbar.
Die relevanten Daten für die einzelnen Vergabeverfahren wurden hier zur Übersicht neu eingepflegt.

Hier geht es zu den einzelnen Verfahren der Stadt Ebern:

Förderverfahren 04
(Auswahlverfahren läuft - Auswertung der abgegebenen Angeboten)
Betroffene Ortsteile: Ruppach, Lindenhof, Sachsenhof, Eyrichshof Ost, FTE Fischbach, Albersdorfer Mühle, Gemünd (Jugendeinrichtung), Sandhof Süd, Hetschingsmühle, Lützelebern

Förderverfahren 03
(Ausbau durch Deutsche Telekom läuft)
Betroffene Ortsteile: Fierst

Förderverfahren 02
(Ausbau durch Deutsche Telekom ist abgeschlossen, die Anschlüsse sind buchbar)
Betroffene Ortsteile: Bramberg, Albersdorf, Neuses a.R., Brünn, Höchstädten, Siegelfeld, Kurzewind, Welkendorf, Weißenbrunn, Straßenhof, Jesserndorf

Förderverfahren 01
(Ausbau durch Deutsche Telekom ist abgeschlossen, die Anschlüsse sind buchbar)
Betroffene Ortsteile: Eichelberg, Reutersbrunn, Gewerbegebiet ehem. Kaserne, Sandhof (teilw.), Eyrichshof (teilw.), Fischbach, Frickendorf


 

Förderverfahren 04:


Kooperationsvertrag (veröffentlicht 15.01.2019):

Mit beiliegendem Schreiben bestätigt die Stadt Ebern die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).


Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am
01.10.2018) 

Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Stadt Ebern wurden die Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zur Abgabefrist gingen von den Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 27.09.2018 beabsichtigt die Stadt Ebern einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.

Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Unterfranken).


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Neustart des Auswahlverfahrens mit verkleinertem Erschließungsgebiet
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – einstufig - (veröffentlicht am 04.07.2018)

Die Stadt Ebern gibt hiermit den Neustart des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert, bis Montag den 20.08.2018 11:00 (Posteingang Stadt Ebern) ein Angebot einzureichen.

Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:

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Aufhebung des laufenden Auswahlverfahrens (veröffentlicht am 04.07.2018)

Die Stadt Ebern (4. Verfahren) hebt das Auswahlverfahren zur Breitbandverbesserung vom 25.10.2017, da sich Konkret der Umfang der Ausschreibung um das ursprüngliche Erschließungsgebiet reduziert, gemäß § 17 VOL/A auf“. Die Stadt Ebern beabsichtigt ein neues Auswahlverfahren mit verkleinerten Erschließungsgebiet durchzuführen.

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Bekanntmachung Fristverlängerung der Angebotsabgabe (veröffentlicht am 14.12.2017)

Die Frist zur Angebotsabgabe wird wie folgt verlängert:
Die Angebote sind bis zum 31.01.2018, 11:00 Uhr bei der unter Ziff. 1. der Bekanntmachung vom 20.10.2017 genannten Kontaktstelle schriftlich in einem verschlossenen Umschlag in 2-facher Fertigung einzureichen. Maßgeblich ist der auf dem verschlossenen Umschlag angebrachte Eingangsstempel der Kontaktstelle. Angebote ohne diesen Eingangsstempel werden ausgeschlossen.

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Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - einstufig- (veröffentlicht am 20.10.2017)

Die Stadt Ebern gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert , bis Mittwoch den 20.12.2017, 11:00 Uhr (Posteingang Stadt Ebern) ein Angebot einzureichen.

Die Karten mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:

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Ergebnis der Markterkundung vom 25.07.2017 – 31.08.2017 (veröffentlicht am 20.10..2017)

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Allgemeine Markterkundung  4.Verfahren (veröffentlicht am 21.07.2017)   
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
 
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
 
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Ebern gemäß Nr.  4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten:  Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Stadt Ebern bittet daher, bis spätestens 31.08.2017  zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:

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Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 21.07.2017)   

Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier:

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Förderverfahren 03:

Nach Ende der Ausschreibungsfrist lag nur ein Angebot der Telekom vor. Es gab keine weiteren Anbieter.
Leider lag das Gesamtangebot für alle drei Lose weit über der für die Stadt Ebern maximal möglichen Wirtschaftlichkeitslücke von 120.000 Euro.
Der Stadtrat musste sich daher entscheiden, die Lose 1 und 3 aufzuheben und lediglich Los 2 - Fierst zu vergeben.


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Förderverfahren 02:


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