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Lichtbilderstellung für Ausweisdokumente in der Behörde

Am 01.05.2025 wurden die digitalen Lichtbilder in Deutschland eingeführt. Ab sofort haben Bürgerinnen und Bürger die Wahl, das erforderliche Lichtbild durch einen Fotodienstleister mittels QR-Code über eine Cloud an das Passamt zu übermitteln oder das Bild durch die Pass-/Personalausweisbehörde elektronisch vor Ort fertigen zu lassen.

Hinweis zur Gültigkeit der Dokumente:

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter – weiterhin Reisepässe oder Personalausweise beantragen.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt die Beantragung eines Personalausweises. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich.

Das Gesicht von Säuglingen und Kleinkindern verändert sich rasch, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereits von einem "neuen Aussehen“ gesprochen werden kann.

Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich.

Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern kann somit eine Neuausstellung des Ausweisdokuments bereits nach zwei bis vier Jahren erforderlich werden.

Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/des Kindes abweicht, muss im Einzelfall beurteilt werden. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes stets eindeutig durchführen kann.

Auch bei Erwachsenen ist immer ein aktuelles biometrisches Passbild bei der Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes notwendig.

Zur Beantragung von Ausweisdokumenten vereinbaren Sie bitte telefonisch (09531 629 58) oder Online über die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Ebern einen Termin.

Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende z. B. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise zu erkundigen; die Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen.

Antworten zu vielen weiteren Fragen zu Ausweisdokumenten finden Sie in der FAQ-Rubrik des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html

 

 

Beratungssprechtage der HANDWERKSKAMMER

Die Betriebsberatung der Handwerkskammer für Unterfranken bietet monatlich  Beratungen für Handwerksbetriebe und Existenzgründer im Handwerk an.
Beratungsfelder sind u.a. Finanzierung (Fördermittelfinanzierung), Rentabilitätsberechnungen, Gestaltung von Betriebsübergaben/- übernahmen und konzeptionelle Existenzgründungsberatung.

Die Beratung findet jeweils am Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft in Ebern statt statt.

Mi. 08.01.2025
Mi. 05.02.2025
Mi. 05.03.2025
Mi. 02.04.2025
Mi. 14.05.2025
Mi. 04.06.2025
Mi. 02.07.2025
Mi. 06.08.2025
Mi. 03.09.2025
Mi. 01.10.2025
Mi. 05.11.2025
Mi. 03.12.2025

Um eine Terminvereinbarung wird gebeten,

Tel: 09771 63589-42,

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rentweinsdorf auf dem Weg zur Fairtrade-Kommune

Der Markt Rentweinsdorf möchte sich für die Auszeichnung „Fairtrade-Town“ von Fairtrade Deutschland e.V. bewerben. Als Mitglied der Baunach-Allianz wird der Markt Rentweinsdorf nach der Stadt Baunach und der Stadt Ebern die dritte Fairtrade-Kommune der Allianz sein.

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Vereins- und Jugendförderung der Stadt erhöht

Aufgrund eines Antrages der katholischen Jugend auf Anhebung der Fördermittel für die Jugendfreizeitmaßnahmen hat Bürgermeister Jürgen Hennemann dem Hauptausschuss und schließlich dem Stadtrat vorgeschlagen, die gesamte Vereins- und Jugendförderung zu überprüfen, die Förderrichtlinie neu zu fassen und die Förderbeträge anzuheben.

Dazu hat die Verwaltung eine Anpassung der Zuschussbeträge für die Vereins- und Jugendförderung der Stadt erarbeitet und vorgeschlagen. „Das war wegen der steigenden Inflation auch überfällig,“ erklärt Bürgermeister Hennemann. Die Beträge für Jugendfreizeitmaßnahmen wurden zuletzt 1980 angepasst. Die übrigen Beträge für die allgemeinen Vereins- und Jugendfördermittel wurden zuletzt mit Beschluss des Hauptausschusses vom 11.03.1997 festgesetzt.

Der Verwaltungsvorschlag erklärt der Bürgermeister, sei ein guter Kompromiss unter Berücksichtigung der Preissteigerung, Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit der Vereine, insbesondere in der Jugendarbeit und Finanzierbarkeit. Die Vereins- und Jugendförderung sei nur teilweise Pflichtaufgabe, aber eine Unterstützung der wichtigen Arbeit sei notwendig. „Die Zuschusserhöhungen sind Signal an die Anerkennung für die wichtige Aufgabe der Jugendarbeit und sollte nicht zur Diskussion stehen.“

Der Stadtrat hat den Vorschlag der Erhöhung der Förderung, um insgesamt ca. 10.000 €, mit großer Mehrheit angenommen. Die Förderung der Jugendarbeit steigt mehr im Vergleich zur allgemeinen Vereinsförderung, um deren Wichtigkeit herauszustellen. Im Einzelnen gilt ab diesem Jahr:

  • Die städtischen Zuschüsse für Jugendfreizeitmaßnahmen werden von bisher 1,53 €/Tag auf 3 €/Tag und Teilnehmer angehoben. Das ist eine Erhöhung um 96 %. Der Höchstbetrag pro Haushaltsjahr beträgt hierfür 4.500 €.
  • Der Haushaltsansatz für die Vereinsförderung (ohne Jugendförderung) beträgt neu 3.500 €. Eine Steigerung um 14 %.
  • Die klassische Jugendförderung: Hier erhalten die Vereine pro förderfähigen Jugendlichen 8 €, bisher 5,11 €/Jugendlichen. Eine Steigerung um 58 %. Der Höchstbetrag für das Haushaltsjahr beträgt hier 9.500 €.
  • Der Zuschuss für anerkannte Übungsleiterstunden wird neu auf 1 €/Stunde festgesetzt, vorher 0,77 €. Eine Erhöhung um 30 %. Maximal wird dafür jährlich ein Betrag von 6000 € gewährt.
  • Die beiden im Stadtgebiet vorhandenen Musikkapellen, die Jugendliche ausbilden, erhalten jeweils jährlich einen Zuschuss von 330 €. 25 % mehr als bisher.

Die Voraussetzungen für die Gewährung der jeweiligen Zuschüsse sind in den Richtlinien beschrieben.

Information aus dem Standesamt

Achtung!

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Standesamt Ebern

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