In diesen Tagen erhalten alle Wahlberechtigten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Ebern die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 per Post.
In dieser Mitteilung steht in welchem Wahllokal die Adressatinnen und Adressaten wählen dürfen und ob das Wahllokal barrierefrei ist. Der Wahlbenachrichtigungsbrief ist aber keine Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts im Wahllokal.
Wer beim Urnengang den Wahlbenachrichtigungsbrief nicht dabei hat, muss sich durch den Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Briefwahl
Wer die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, kann entsprechende Unterlagen beim Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern beantragen.
Auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief befindet sich dafür ein QR-Code. Wird dieser mit einem Smartphone gescannt, wird man direkt auf ein vorausgefülltes Onlineformular weitergeleitet. Werden die dortigen Angaben bestätigt, wird automatisch Briefwahl beantragt und die Briefwahlunterlagen per Post verschickt.
Auch ohne QR-Code oder Smartphone kann die Briefwahl hier beantragt werden.
Dafür müssen die persönlichen Daten aus dem Wahlbenachrichtigungsbrief per Hand eingegeben werden.
Sollten bei der Online-Antragstellung Probleme auftreten wenden Sie sich bitte an Maximilian Schorn (09531 629-21).
Weiterhin kann die Briefwahl auch analog über den vorgedruckten Antrag auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs beantragt werden. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Dieser Antrag kann dann per Post verschickt oder selbst beim Wahlamt abgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann zugesandt bzw. im Wahlamt persönlich ausgehändigt.
Briefwahlunterlagen für eine andere Person können nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und sich bei der Abholung mit einem Identitätspapier, Personalausweis oder Reisepass, ausgewiesen werden kann. Eine zorgedruckte Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes. Für die Beantragung der Briefwahl durch Bevollmächtigte ist zu beachten, dass dies für maximal vier Wahlberechtigte möglich ist.
Fragen zur Briefwahl beantwortet das Wahlamt unter 09531 629-21 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Bekanntmachungen zur Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023
Stadt Ebern
- Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und Bezirkswahl
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen
Gemeinde Pfarrweisach
- Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und Bezirkswahl
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen
Markt Rentweinsdorf