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Bis auf Weiteres werden deshalb auch noch Passbilder in Papierform angenommen.

Am 01.05.2025 wurden die digitalen Lichtbilder in Deutschland eingeführt. Ab sofort haben Bürgerinnen und Bürger die Wahl, das erforderliche Lichtbild durch einen Fotodienstleister mittels QR-Code über eine Cloud an das Passamt zu übermitteln oder das Bild durch die Pass-/Personalausweisbehörde (sofern diese über Geräte für die Lichtbildaufnahme verfügt) elektronisch vor Ort fertigen zu lassen.

Künftig soll die Erstellung der Lichtbilder mittels eines Fotoautomaten auch bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern möglich sein. Leider wurde das bestellte Lichtbildgerät von der Bundesdruckerei nicht rechtzeitig zum 01.05.2025 geliefert. Aus diesem Grund ist es aktuell noch nicht möglich, die Passbilder direkt beim Einwohnermelde- und Passamt fertigen zu lassen. Ein Liefertermin für das Gerät ist nicht bekannt.

Auch mittels des QR-Codes ist die Annahme bereits möglich.

Hinweis zur Gültigkeit der Dokumente:

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter – weiterhin Reisepässe oder Personalausweise beantragen.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt die Beantragung eines Personalausweises. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich.

Das Gesicht von Säuglingen und Kleinkindern verändert sich rasch, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereits von einem "neuen Aussehen“ gesprochen werden kann.

Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich.

Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern kann somit eine Neuausstellung des Ausweisdokuments bereits nach zwei bis vier Jahren erforderlich werden.

Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/des Kindes abweicht, muss im Einzelfall beurteilt werden. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes stets eindeutig durchführen kann.

Auch bei Erwachsenen ist immer ein aktuelles biometrisches Passbild bei der Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes notwendig.

Zur Beantragung von Ausweisdokumenten vereinbaren Sie bitte telefonisch (09531 629 58) oder Online über die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Ebern einen Termin.

Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende z. B. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise zu erkundigen; die Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen.

Antworten zu vielen weiteren Fragen zu Ausweisdokumenten finden Sie in der FAQ-Rubrik des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html

 

 

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