An alle Haushalte in Eyrichshof, Siegelfeld, Sachsenhof, Lindenhof, Ruppach und Autohaus Sorg
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers!
In einer Ortsnetzprobe in Eyrichshof wurde in einer mikrobiologischen Untersuchung das Bakterium Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen.
- Auf Anordnung durch das Gesundheitsamt Haßfurt wird dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
- Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen.
- Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.
- Sie können das Trinkwasser uneingeschränkt nutzen.
Pseudomonaden zählen in Krankenhäusern zu den Problemkeimen, die unter Umständen schwere Infektionen auslösen können. Außerhalb klinischer Einrichtungen kann das Bakterium Entzündungen des Außenohrs, von Haarfollikeln und der Hornhaut, sowie bei offenen Wunden chronische Wundinfektionen auslösen.
Der Grenzwert für Pseudomonas aeruginosa in der Trinkwasserverordnung liegt bei 0 KBE/100 ml Wasser. Nachgewiesen wurde 1 KBE/100 ml Wasser.
Die Ursache für den Nachweis von Pseudomonaden im Trinkwasser ist oft nur schwer zu finden, es gibt Hinweise auf einen Zusammenhang mit neu verlegten Rohren. Die wichtigste Maßnahme beim Nachweis von Pseudomonaden im Trinkwasser ist die Ursachenforschung durch weitere Probe-nahmen und eine sich daran anschließende Desinfektion des Leistungsnetzes mit Chlor über einen längeren Zeitraum.
Das Abkochen des Wassers ist nur in Einzelfällen (siehe unten) erforderlich, da das Trinken und Händewaschen (bei intakter Haut) von Wasser mit Pseudomonaden nicht zu einer Gesundheitsgefährdung führen.
Wir informieren sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht mehr zusätzlich desinfiziert wird.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
Bereitschaftstelefon der Wasserwarte Ebern, 0171-9707774
Ihr Wasserversorger Stadt Ebern
Die deutsche Krankenhausgesellschaft hat hierzu folgende Empfehlungen veröffentlicht:
Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen beachten?
- Patienten mit Mukoviszidose
- Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegkathetern oder einer Magensonde zur Ernährung (Perkutane Endoskopische Gastrotomie)
- Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen
- Stark abwehrgeschwächte Personen (Rücksprache mit dem Hausarzt) bzw. Patienten, die mit Immunsuppressiva behandelt werden
- Kontaktlinsenträger, soweit sie die Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen
Wie erfolgt die Übertragung?
Die Übertragung kann erfolgen
- durch Kontakt von Wasser mit Wunden, vorgeschädigter Haut oder der Eintrittsstellen von Kathetern o. ä.
- über mit Pseudomonaden verunreinigte Inhalationsgeräte, aus denen Medikamente bzw. Flüssigkeiten inhaliert werden.
- über das Reinigen von Kontaktlinsen mit Pseudomonadenhaltigem Wasser (Belagsbildung auf den Kontaktlinsen, die zu einer Hornhautinfektion/ Keratitis führen kann).
- im Ausnahmefall über Verbleiben von kontaminiertem Wasser nach dem Duschen/Baden im äußeren Gehörgang (Außenohrinfektionen möglich).
Wie erfolgt die Übertragung nicht?
- Trinken von Wasser
- Anwendung von Wasser auf intakter Haut
- Händewaschen
- Wäschewaschen und –trocknen
Welche Schutzmaßnahmen sollten von o. g. Patientengruppen beachtet werden?
- Personen, die Inhalationsgeräte verwenden, sollten zur Bedienung und Reinigung der Geräte nur zuvor abgekochtes Wasser oder Wasser vergleichbarer Qualität verwenden.
- Personen mit offenen Wunden oder Harnwegkathetern sollten zur Reinigung dieser Wunden bzw. der Kathetereintrittsstelle nur zuvor abgekochtes Wasser oder Wasser vergleichbarer Qualität verwenden.
- Kontaktlinsen sollten nur mit zuvor abgekochtem Wasser gereinigt werden.
- Ohren nach dem Reinigen/Duschen/Baden mit Wasser gut abtrocknen.
- Säuglingsnahrung mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten.
- Prothesen und Zahnspangen in Gefäßen, aufgefüllt mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser, aufbewahren.
Maßnahmen, die durch das Gesundheitsamt und/ oder den Wasserversorger vorgenommen werden:
- Fortlaufende engmaschige mikrobiologische Kontrollen
- Sämtliche Maßnahmen gelten so lange, bis durch entsprechende Untersuchungen keine Belastung durch die Bakterien mehr besteht