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Am 08. März 2026 finden in Bayern die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Neben der Wahl zur ersten Bürgermeisterin / zum ersten Bürgermeister sowie zur Landrätin / zum Landrat werden die Mandatsträger des Stadt- bzw. Gemeinderates sowie des Kreistages neu gewählt. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zur Kommunalwahl 2026.

Bekanntmachungen

a) Stadt Ebern

b) Gemeinde Pfarrweisach

c) Markt Rentweinsdorf

Die Bekanntmachungen zur Landrats- und Kreistagswahl finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Haßberge.

Stimmberechtigung

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörige und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, die am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum: 08.03.2008) 
  • sich seit mindestens zwei Monaten (Stichtag: 08.01.2026) in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt* aufhalten 
  • nicht infolge einer Gerichtsentscheidung von Wahlrecht ausgeschlossen sind.

*Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person mit der Hauptwohnung gemeldet ist.

Zu vergebende Mandate bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl 

Die Zahl der zu wählenden Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde bzw. des Landkreises.

  • Stadt Ebern
    Für den Stadtrat der Stadt Ebern sind 20 Mandate zu vergeben.

  • Gemeinde Pfarrweisach
    Für den Gemeinderat der Gemeinde Pfarrweisach sind 12 Mandate zu vergeben.

  • Markt Rentweinsdorf
    Für den Marktgemeinderat des Marktes Rentweinsdorf sind 12 Mandate zu vergeben.

  • Landkreis Haßberge
    Für den Kreistag des Landkreises Haßberge sind 60 Mandate zu vergeben.

Stimmabgabe

Bei der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahl gibt es die folgenden vier Stimmzettel, nämlich zur Wahl

  • der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
  • der Landrätin oder des Landrates
  • des Gemeinde- bzw. Stadtrats
  • des Kreistages

Jede wahlberechtigte Person hat bei der Bürgermeister- und Landratswahl je eine Stimme.

Für die Wahl der Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder und Kreisrätinnen und Kreisräte hat jede wahlberechtigte Person grundsätzlich so viele Stimmen, wie Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder und Kreistagsmitglieder zu wählen sind. Wie viele Stimmen zu vergeben sind ist auf dem jeweiligen Stimmzettel abgedruckt.

Briefwahl

Jede wahlberechtigte Person kann Ihre Stimmen auch mittels Briefwahl abgeben. Die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich ab 26.01.2026 möglich. Wir bitten um Beachtung, dass die Briefwahlunterlagen aufgrund wahlrechtlicher Vorschriften erst ab Montag, 16. Februar 2026 ausgehändigt werden dürfen.

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Briefwahlunterlagen online anfordern:
    Am einfachsten beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen über den QR-Code, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Damit gelangen Sie direkt zum Antrag und können die Unterlagen schnell und unkompliziert anfordern.

    Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch direkt über unser Bürgerservice-Portal anfordern:
    >> https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgebern/bsp_ewo_briefwahl/#/ <<

  2. Schriftlich, mittels Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen
    Hierzu können Sie das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und rechtzeitig in den Briefkasten der Verwaltungsgemeinschaft Ebern einwerfen. Die Briefwahlunterlagen senden wir Ihnen anschließend mit der Post zu. 

    Alternativ können Sie die Briefwahlunterlagen auch per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mit den folgenden Angaben beantragen: 

    •    Familienname, Vornamen
    •    Geburtsdatum
    •    vollständige Wohnanschrift
    •    evtl. abweichende Versandanschrift

    Eine telefonische Beantragung oder eine Beantragung per SMS sind unzulässig!  
  1. Abholung der Briefwahlunterlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern:
    Die persönliche Vorsprache zur Abholung der Briefwahlunterlagen ist erst ab Montag, 16. Februar 2026 möglich! 

    Sie können Ihre Briefwahlunterlagen persönlich während den regulären Öffnungszeiten abholen. Dabei können Sie das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung 
    verwenden. Bitte denken Sie bei einer Vorsprache auch an ein gültiges Ausweisdokument. 

    Bitte beachten Sie bei der Abholung von Briefwahlunterlagen auch, dass für die Aushändigung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen an andere Personen als den Wahlberechtigten persönlich eine schriftliche Empfangsvollmacht, die der Wahlberechtige jedem Dritten erteilen kann, notwendig ist. Hierzu können Sie den entsprechenden Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden. Alternativ genügt hier eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung in allen behördlichen Angelegenheiten oder ein Betreuerausweis mit einem entsprechenden Aufgabenkreis. 

    Um evtl. missbräuchlichen Umgang bei der Briefwahl zu verhindern, darf eine bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der Entgegennahme der Briefwahlunterlagen vertreten.  

Wahlhelfer/in werden

Wenn Sie bei der Kommunalwahl aktiv mitwirken möchten, können Sie sich gerne über unser Bürgerserviceportal als Wahlhelfer/in bewerben:

>> https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgebern/meldung-als-freiwilliger-wahlhelfer/ <<

Für Ihren Einsatz als Wahlhelfer/in erhalten Sie ein Erfrischungsgeld i.H. von 70,00 €. Zudem erhält jedes Wahllokal eine „Verpflegungspauschale“ i.H. von 100,00 € für die Verpflegung mit Speisen und Getränken.

Bei einer evtl. Stichwahl wird Ihr Wahlhelfereinsatz mit einem Betrag i.H. von 35,00 € vergütet. Auch bei einer Stichwahl erhält jedes Wahllokal eine „Verpflegungspauschale“ i.H. von 100,00 € für die Verpflegung mit Speisen und Getränken.

Damit Sie für die Tätigkeit in den Wahllokalen gut vorbereitet sind, erhalten Sie entsprechende Schulungsunterlagen, die zur gegebenen Zeit digital abrufbar sind. Des Weiteren werden Ihnen die Aufgaben, Rechte und Pflichten Ihrer Wahlhelfertätigkeit in einer Präsenzschulung erläutert.

Ansprechpartner

Verwaltungsgemeinschaft Ebern
II/2 - Wahlamt
Rittergasse 3
96106 Ebern
 
Maximilian Schorn
09531 629-21
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Lukas Pecht
09531 629-20
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 

Aktuelles

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