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Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

alle Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Stadt-/Gemeindeteile sind herzlich eingeladen, an den jeweiligen Versammlungen teilzunehmen und die Vertretung für Ihren Ortsteil aktiv mitzugestalten.

In den unten genannten Stadt-/Gemeindeteilen ist derzeit kein eigenes Mitglied im Stadt-/Gemeinderat vertreten.
Gemäß Art. 60a der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) finden daher in diesen Ortsteilen Ortsversammlungen statt, in denen jeweils eine Ortssprecherin oder ein Ortssprecher gewählt wird.

Termine und Versammlungsorte im Überblick:

Stadt Ebern:

30.06.2026

Ortsversammlung Welkendorf/Gemünd

18 Uhr

Gemeindehaus Weißenbrunn

01.07.2026

Ortsversammlung Reutersbrunn

18 Uhr

Alte Schule Reutersbrunn

13.07.2026

Ortsversammlung Brünn/Frickendorf

18 Uhr

Sportheim FC Frickendorf

14.07.2026

Ortsversammlung Eyrichshof/Sachsenhof/Siegelfeld/Specke/Kurzewind

19 Uhr

Feuerwehrhaus Eyrichshof

15.07.2026

Ortsversammlung Neuses a.R.

18 Uhr

Gemeindehaus Neuses a.R.

Gemeinde Pfarrweisach:

02.07.2026

Ortsversammlung Lohr/Römmelsdorf

 18:30 Uhr

Alte Schule Lohr

Wer darf wählen und gewählt werden?

  • Wahlberechtigt und wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Stadt-/Gemeindeteil ihre Hauptwohnung
  • Sie müssen am Wahltag das Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
  • Bitte bringen Sie zur Feststellung der Wahlberechtigung Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Versammlung mit.

Nutzen Sie Ihre Stimme, um Ihrem Ortsteil ein direktes Sprachrohr im Gemeinderat zu geben.

Wir freuen uns auf Ihre rege Teilnahme!

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