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Beratungssprechtage der HANDWERKSKAMMER

Die Betriebsberatung der Handwerkskammer für Unterfranken bietet monatlich  Beratungen für Handwerksbetriebe und Existenzgründer im Handwerk an.
Beratungsfelder sind u.a. Finanzierung (Fördermittelfinanzierung), Rentabilitätsberechnungen, Gestaltung von Betriebsübergaben/- übernahmen und konzeptionelle Existenzgründungsberatung.

Die Beratung findet jeweils am Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft in Ebern statt statt.

Mi. 08.01.2025
Mi. 05.02.2025
Mi. 05.03.2025
Mi. 02.04.2025
Mi. 14.05.2025
Mi. 04.06.2025
Mi. 02.07.2025
Mi. 06.08.2025
Mi. 03.09.2025
Mi. 01.10.2025
Mi. 05.11.2025
Mi. 03.12.2025

Um eine Terminvereinbarung wird gebeten,

Tel: 09771 63589-42,

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Windradbau auf dem Bretzenstein bei Ebern

Viele fragen sich warum nach der Erreichung der Anlage und augenscheinlichen Fertigstellung die Anlage noch nicht in Betrieb ist. Auf Nachfrage der Stadt teilten die Anlagenbetreiber Naturenergie Zeilinger mit, dass mit Innenausbau und Netzanschluss noch letzte Schritte vor der Inbetriebnahme laufen.

Nach der erfolgreichen Errichtung des Anlagenturms, der Gondel und der Rotorblätter folgten im Inneren der Windenergieanlage noch umfangreiche technische Arbeiten. Der sogenannte Innenausbau bildet das Herzstück der Anlage: Neben der Verlegung sämtlicher Kabel wurden alle zentralen elektrischen und kommunikationstechnischen Komponenten installiert und an die Betriebsführungssysteme angebunden. Diese Arbeiten erfordern höchste Präzision und dienen dem sicheren und effizienten Betrieb der Anlage.

Parallel dazu wurde auch die Übergabestation aufgestellt und weiter ausgebaut – sie stellt die Verbindung zwischen Windpark und dem öffentlichen Netz her und ist somit ein zentraler Bestandteil für die Stromabnahme. Hier fließen alle erzeugten Energiemengen zusammen, werden erfasst, transformiert und in das Netz eingespeist.

In enger und sehr vertrauensvoller Abstimmung mit der Bayernwerk Netz GmbH wurde der Netzanschlussprozess intensiv vorbereitet. Bayernwerk agiert dabei als zuverlässiger und engagierter Partner, der den Anschlussvorgang tatkräftig unterstützt. Dennoch sind im Vorfeld der Einspeisung umfangreiche technische Prüfungen, Netzverträge, Messkonzepte und Systemfreigaben erforderlich – ein komplexer Prozess, der aktuell auf Hochtouren läuft.

Alle notwendigen Schritte wurden exakt eingetaktet, sodass einem baldigen Netzanschluss nichts im Wege steht. In wenigen Wochen, voraussichtlich im Juli,  wird die neue Windenergieanlage ihren Betrieb aufnehmen und die ersten Kilowattstunden grünen Strom einspeisen – ein entscheidender Moment, dem wir mit großer Vorfreude entgegensehen, erklärt Kartin Held von der Naturenergie Zeilinger.

Nach vielen Jahren intensiver Vorbereitung, anspruchsvollen Genehmigungsverfahren und komplexer Bauabläufe steht die neuen Windenergieanlage nun kurz vor der Inbetriebnahme. Dieser bedeutende Meilenstein soll mit einer feierlichen Einweihung der neuen Anlage gefeiert werden. Über den genauen Termin wird rechtzeitig informiert. 


Das angedachte Projekt, eines der Windräder zu einen Aussichtsturm umzubauen, ist noch in der Diskussion. Es laufen verschiedene Gespräche zur Finanzierung und zum Betrieb. “Das ist leider noch nicht geklärt,“ berichtet Bürgermeister Jürgen Hennemann. Der Naturpark und Landkreis habe sich hier noch nicht klar positioniert, das hänge noch von einigen offenen Abklärungen ab.

Es gäbe zwar Ideen, auch zur Planung eines Aussichtsturms in Zusammenarbeit mit der Hochschule München, Anfragen bei Stiftungen und Fördermittelgeber, diese seien aber noch nicht abgeschlossen. Eine Leaderförderung des Projektes sei im Landkreis Haßberge in Aussichtgestellt worden, es müsse aber die Gesamtfinanzierung stehen, so Hennemann. Er hoffe noch auf eine Lösung.

Ein Rückbauzeitpunkt der beiden alten Anlagen steht noch nicht fest. Grundsätzlich ist in der bestehenden Baugenehmigung eine Rückbauverpflichtung enthalten, der der Betreiber selbstverständlich nachkommen wird. Dafür gibt es Fristen, die noch für das Projekt Aussichtsturm genutzt werden könnten. Ein zusätzlicher Aspekt betrifft die aktuell an der Anlage installierten Antennen, diese dienen der Notrufkommunikation. Dazu stehe der Windradbetreiber aktuell in Abstimmung mit dem Betreiber des Funknetzes, um eine praxisgerechte Lösung für die an dieser Anlage montierten Sender zu finden. Denn es darf zu keinen Ausfall des Notrufes kommen.

Wichtige Adressen und Telefonnummern:


Polizeinotruf:    110

Feuerwehr / Unfall:    112

Rettungsdienst:    1 92 22

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117

Apothekennotdienst 0800/0 02 28 33

Giftnotruf München 089/19240

Polizeiinspektion Ebern, Karl-Hoch-Anlage 1, 96106 Ebern 09531/924-0

Haßberg-Kliniken Haus Ebern 09531/628-0

Ärztlicher Bereitschaftsdienst am Wochenende: 11 61 17

Landratsamt Haßberge: 09521/27-0

Bereitschaftsdienste:
  • Notruf Bauhof Ebern 0171/9707777
  • Notruf Abwassersystem/Kanal Ebern 0171/9707776
  • Notruf Wasserwart Ebern 0171/9707774
  • Notruf Bauhof Pfarrweisach 0172/8640368
  • Notruf Bauhof Rentweinsdorf 0172/8385583

Gas (Bayernwerk Netz GmbH) 0941/28 00 33 55

Strom (Bayernwerk Netz GmbH) 0941/28 00 33 66

Defekte Straßenlampen können direkt beim Bayernwerk gemeldet werden:

Pfarrweisach:

ZA- Praxis Silja & Matthias Krauß, Salomonsberg 3: 09535/215

Tierarzt- Praxis Dr. Wiest, Lerchenweg 11: 09535/1008

Gemeinde Pfarrweisach, Bahnhofstr. 2, Tel.: 09535/270, Fax: 09535/250

Das Team vom Bauhof Pfarrweisach ist unter folgenden Nummern erreichbar:

- Büro-Festnetz: Tel./Fax: 09535/368
- R. Hartenfels          0172/8640368
- D. Stenglein           0176/38733573
- O. Rexhäuser         0176/16484562
- I. Lurz                   0172 7267696
 

Grundschule Pfarrweisach, Schulstr. 8: 09535/921023, Fax: 09535/921025
- Z. Lehmann          0173 8578002 (Hausmeister Grundschule)

Hausmeister der Grundschule: 09535/921024

Hauptschule Maroldsweisach: 09532/217

Kindergarten Pfarrweisach: 09535/399

Kath. Pfarramt, Pfarrgasse 2: 09535/245

Ev.-luth. Pfarramt Altenstein: 09535/392

Ev.-luth. Pfarramt Fischbach: 09535/921000, Fax: 09535/921001

Flurbereinigungsverfahren „Ebern 3“

Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen sowie das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken hielten am Donnerstag, den 07.11.2024, um 19:00 Uhr in der Rathaushalle, Marktplatz 30, 96106 Ebern eine Informationsveranstaltung über den Sachstand des aktuell laufenden Flurbereinigungsverfahren „Ebern 3“ in den Gemarkungen Ebern und Rentweinsdorf im Bereich der Baunach (Teilbereiche der Gemarkung Fischbach, Eyrichshof, Unterpreppach, Ebern, Heubach und Losbergsgereuth) sowie den anschließend geplanten ökologischen Ausbau der Baunach in diesem Bereich ab.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die in den betreffenden Gemeindegebieten von Ebern und Rentweinsdorf Grundeigentum haben, waren hierzu eingeladen. Die Veranstaltung richtete sich auch an die Bürger/innen und Grundeigentümer/innen, die keine Landwirte/innen sind sowie die Pächter/innen landwirtschaftlicher Flächen.

In der Versammlung wurde insbesondere der Verfahrensstand des Flurbereinigungsverfahren erläutert sowie die geplanten Maßnahmen der Wasserwirtschaftsverwaltung zur Renaturierung der Baunach vorgestellt.

Hier können die Präsentationen und Pläne abgerufen werden:

Rentweinsdorf auf dem Weg zur Fairtrade-Kommune

Der Markt Rentweinsdorf möchte sich für die Auszeichnung „Fairtrade-Town“ von Fairtrade Deutschland e.V. bewerben. Als Mitglied der Baunach-Allianz wird der Markt Rentweinsdorf nach der Stadt Baunach und der Stadt Ebern die dritte Fairtrade-Kommune der Allianz sein.

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Vereins- und Jugendförderung der Stadt erhöht

Aufgrund eines Antrages der katholischen Jugend auf Anhebung der Fördermittel für die Jugendfreizeitmaßnahmen hat Bürgermeister Jürgen Hennemann dem Hauptausschuss und schließlich dem Stadtrat vorgeschlagen, die gesamte Vereins- und Jugendförderung zu überprüfen, die Förderrichtlinie neu zu fassen und die Förderbeträge anzuheben.

Dazu hat die Verwaltung eine Anpassung der Zuschussbeträge für die Vereins- und Jugendförderung der Stadt erarbeitet und vorgeschlagen. „Das war wegen der steigenden Inflation auch überfällig,“ erklärt Bürgermeister Hennemann. Die Beträge für Jugendfreizeitmaßnahmen wurden zuletzt 1980 angepasst. Die übrigen Beträge für die allgemeinen Vereins- und Jugendfördermittel wurden zuletzt mit Beschluss des Hauptausschusses vom 11.03.1997 festgesetzt.

Der Verwaltungsvorschlag erklärt der Bürgermeister, sei ein guter Kompromiss unter Berücksichtigung der Preissteigerung, Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit der Vereine, insbesondere in der Jugendarbeit und Finanzierbarkeit. Die Vereins- und Jugendförderung sei nur teilweise Pflichtaufgabe, aber eine Unterstützung der wichtigen Arbeit sei notwendig. „Die Zuschusserhöhungen sind Signal an die Anerkennung für die wichtige Aufgabe der Jugendarbeit und sollte nicht zur Diskussion stehen.“

Der Stadtrat hat den Vorschlag der Erhöhung der Förderung, um insgesamt ca. 10.000 €, mit großer Mehrheit angenommen. Die Förderung der Jugendarbeit steigt mehr im Vergleich zur allgemeinen Vereinsförderung, um deren Wichtigkeit herauszustellen. Im Einzelnen gilt ab diesem Jahr:

  • Die städtischen Zuschüsse für Jugendfreizeitmaßnahmen werden von bisher 1,53 €/Tag auf 3 €/Tag und Teilnehmer angehoben. Das ist eine Erhöhung um 96 %. Der Höchstbetrag pro Haushaltsjahr beträgt hierfür 4.500 €.
  • Der Haushaltsansatz für die Vereinsförderung (ohne Jugendförderung) beträgt neu 3.500 €. Eine Steigerung um 14 %.
  • Die klassische Jugendförderung: Hier erhalten die Vereine pro förderfähigen Jugendlichen 8 €, bisher 5,11 €/Jugendlichen. Eine Steigerung um 58 %. Der Höchstbetrag für das Haushaltsjahr beträgt hier 9.500 €.
  • Der Zuschuss für anerkannte Übungsleiterstunden wird neu auf 1 €/Stunde festgesetzt, vorher 0,77 €. Eine Erhöhung um 30 %. Maximal wird dafür jährlich ein Betrag von 6000 € gewährt.
  • Die beiden im Stadtgebiet vorhandenen Musikkapellen, die Jugendliche ausbilden, erhalten jeweils jährlich einen Zuschuss von 330 €. 25 % mehr als bisher.

Die Voraussetzungen für die Gewährung der jeweiligen Zuschüsse sind in den Richtlinien beschrieben.

Städtische Sanierungsberatung und kommunales Förderprogramm

Das kommunale Förderprogramm der Stadt Ebern zur Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen ist bereits seit 2012 in Kraft. Durch das kommunale Förderprogramm werden finanzielle Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung und dem von der Stadt Ebern zur Verfügung gestellten Anteil gewährt.

Das Programm stellt einen wichtigen Baustein im Rahmen der Altstadtsanierung dar und soll einen Anreiz für Haus- und Grundstückseigentümer in den Sanierungsgebieten I bis III bieten, Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Gestaltungssatzung aufgezeigten Ziele durchzuführen.

Wo kann gefördert werden?

Fördermöglichkeit im Rahmen des kommunalen Förderprogramms besteht, wenn die geplante Maßnahme innerhalb der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete I bis II (Marktplatz und Mühlenviertel) liegt.

Was kann gefördert werden?

Das kommunale Förderprogramm bezieht sich auf gestalterische Maßnahmen am äußeren Erscheinungsbild von Wohn- und Nebengebäuden sowie auf Außenanlagen. Sanierungsmaßnahmen im Gebäudeinneren sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig.

Wie viel kann gefördert werden?

Die Stadt Ebern gewährt nach Maßgabe der Richtlinien zum kommunalen Förderprogramm einen Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000,-€ (in Kraft ab 01.01.2023). Werden an einem Objekt mehrere Teilmaßnahmen durchgeführt, z.B. Sanierung der Fenster und Fassadengestaltung, so gilt dies als Gesamtmaßnahme.

Wichtig: Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist die Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien sowie einer Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen (3 Angebote, etc.) vor Maßnahmenbeginn. Kosten die vor der Bewilligung entstanden sind, sind nicht förderfähig.

Städtische Sanierungsberatung

Das Architekturbüro Bergmann aus Eichelsdorf begleitet und berät die Stadt Ebern in allen städtebaulichen und gestalterischen Fragen bei der Planung und Ausführung von Maßnahmen im Rahmen der Sanierungsplanung und –durchführung. Im Bereich der Sanierungsgebiete (Marktplatz und Mühlenviertel) können auch private Bau- und Sanierungsvorhaben in Abstimmung mit der Stadt Ebern durch das Büro Bergmann beraten werden. Die Beratung der privaten Vorhaben in den Sanierungsgebieten wird auf Antrag des Bauherrn bei der Stadt Ebern erbracht. In der Regel wird ein Beratungsaufwand bei einfachen Maßnahmen je nach Größe des Objektes auf 1 bis 2 Stunden angesetzt, bei schwierigen Vorgängen kann eine Beratungsdauer bis zu 5 Stunden anerkannt werden.

Nähere Informationen bei der Bauverwaltung der VG Ebern (Frau Schmitt 09531/629-40, Herr Lang 09531/629-39 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Formblätter und Vordrucke zum Herunterladen:

Information aus dem Standesamt

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