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Flurbereinigungsverfahren „Ebern 3“

Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen sowie das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken hielten am Donnerstag, den 07.11.2024, um 19:00 Uhr in der Rathaushalle, Marktplatz 30, 96106 Ebern eine Informationsveranstaltung über den Sachstand des aktuell laufenden Flurbereinigungsverfahren „Ebern 3“ in den Gemarkungen Ebern und Rentweinsdorf im Bereich der Baunach (Teilbereiche der Gemarkung Fischbach, Eyrichshof, Unterpreppach, Ebern, Heubach und Losbergsgereuth) sowie den anschließend geplanten ökologischen Ausbau der Baunach in diesem Bereich ab.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die in den betreffenden Gemeindegebieten von Ebern und Rentweinsdorf Grundeigentum haben, waren hierzu eingeladen. Die Veranstaltung richtete sich auch an die Bürger/innen und Grundeigentümer/innen, die keine Landwirte/innen sind sowie die Pächter/innen landwirtschaftlicher Flächen.

In der Versammlung wurde insbesondere der Verfahrensstand des Flurbereinigungsverfahren erläutert sowie die geplanten Maßnahmen der Wasserwirtschaftsverwaltung zur Renaturierung der Baunach vorgestellt.

Hier können die Präsentationen und Pläne abgerufen werden:

Änderungen 2026

Städtische Sanierungsberatung und kommunales Förderprogramm

Das kommunale Förderprogramm der Stadt Ebern zur Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen ist bereits seit 2012 in Kraft. Durch das kommunale Förderprogramm werden finanzielle Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung und dem von der Stadt Ebern zur Verfügung gestellten Anteil gewährt.

Das Programm stellt einen wichtigen Baustein im Rahmen der Altstadtsanierung dar und soll einen Anreiz für Haus- und Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet "Altstadt Ebern", Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Gestaltungssatzung aufgezeigten Ziele durchzuführen.

Wo kann gefördert werden?

Fördermöglichkeit im Rahmen des kommunalen Förderprogramms besteht, wenn die geplante Maßnahme innerhalb der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete I bis II (Marktplatz und Mühlenviertel) liegt.

Was kann gefördert werden?

Das kommunale Förderprogramm bezieht sich auf gestalterische Maßnahmen am äußeren Erscheinungsbild von Wohn- und Nebengebäuden sowie auf Außenanlagen. Sanierungsmaßnahmen im Gebäudeinneren sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig.

Wie viel kann gefördert werden?

Die Stadt Ebern gewährt nach Maßgabe der Richtlinien zum kommunalen Förderprogramm einen Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000,-€ (in Kraft ab 01.01.2023). Werden an einem Objekt mehrere Teilmaßnahmen durchgeführt, z.B. Sanierung der Fenster und Fassadengestaltung, so gilt dies als Gesamtmaßnahme.

Wichtig: Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist die Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien sowie einer Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen (3 Angebote, etc.) vor Maßnahmenbeginn. Kosten die vor der Bewilligung entstanden sind, sind nicht förderfähig.

Städtische Sanierungsberatung

Das Architekturbüro Bergmann aus Eichelsdorf begleitet und berät die Stadt Ebern in allen städtebaulichen und gestalterischen Fragen bei der Planung und Ausführung von Maßnahmen im Rahmen der Sanierungsplanung und –durchführung. Im Bereich der Sanierungsgebiete (Marktplatz und Mühlenviertel) können auch private Bau- und Sanierungsvorhaben in Abstimmung mit der Stadt Ebern durch das Büro Bergmann beraten werden. Die Beratung der privaten Vorhaben in den Sanierungsgebieten wird auf Antrag des Bauherrn bei der Stadt Ebern erbracht. In der Regel wird ein Beratungsaufwand bei einfachen Maßnahmen je nach Größe des Objektes auf 1 bis 2 Stunden angesetzt, bei schwierigen Vorgängen kann eine Beratungsdauer bis zu 5 Stunden anerkannt werden.

Nähere Informationen bei der Bauverwaltung der VG Ebern (Herr Mahr 09531/629-48, Frau Georg 09531/629-18 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Formblätter und Vordrucke zum Herunterladen:

Wichtiger Hinweis zur Gewerbeanzeige

(Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung)

Für die Anzeige eines Gewerbes nach § 14 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) stehen Ihnen die entsprechenden Formulare und Online-Services kostenfrei über das BayernPortal sowie über über unsere Website unter Anträge und Formulare unter Gewerbe zur Verfügung.

Die Übermittlung Ihrer Gewerbeanzeige – egal ob elektronisch oder postalisch – ist gebührenfrei.

Gebührenpflichtig ist ausschließlich die Bearbeitung der Gewerbeanzeige durch die Verwaltungsgemeinschaft Ebern:

  • Gewerbeanmeldung: 35,00 €
  • Gewerbeummeldung: 30,00 €
  • Gewerbeabmeldung: 25,00 €

Bitte beachten Sie, dass es im Internet zahlreiche – häufig kostenpflichtige – Angebote privater Drittanbieter gibt, die Formulare zur Gewerbeanzeige bereitstellen und an die zuständige Behörde weiterleiten.
Die oben genannten Verwaltungsgebühren sind in diesen Angeboten nicht enthalten und werden zusätzlich erhoben.

Neues Augenzentrum in Ebern am Marktplatz eröffnet

Mit der Eröffnung des Augenzentrums Ebern am 05. Januar 2026 erhält die Region Haßberge eine neue, umfassende Anlaufstelle für moderne augenärztliche Versorgung und operative Augenheilkunde.

Die Praxis, unter Leitung von Dr. med. univ. Innocent Emeakaroha FEBO, bietet sowohl konservative als auch operative Leistungen und stärkt damit die medizinische Infrastruktur der gesamten Umgebung. Die Ansiedlung des Augenzentrums in Ebern am Marktplatz freut Bürgermeister Jürgen Hennemann ganz besonders, es wurde ein Leerstand im Gebäude der Sparkasse vermieden. Die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, dphg ist wegen Erweiterung mit ihrem Eberner Büro in die Kaserne, Im Frauengrund 1, gezogen und hat die Räume freigemacht.

„Dass Ebern als Standort für den Augenarzt Kassensitz durch Dr. Innocent Emeakaroha gewählt wurde, spricht für Ebern. Wir begrüßen das sehr,“ so Hennemann. Die Gesundheitsversorgung der Bürger in Ebern und unserer Region werde dadurch verbessert und der Marktplatz belebt.

Wie Dr. Innocent Emeakaroha mitteilt, deckt das Augenzentrum Ebern das gesamte Spektrum der konservativen Augenheilkunde für alle Altersgruppe ab – von Vorsorgeuntersuchungen über die Diagnostik akuter und chronischer Augenerkrankungen bis hin zu moderner Bildgebung wie OCT, Funduskamera und Perimetrie. Ergänzt wird das Angebot durch digitale Services, die den Zugang zur augenärztlichen Betreuung weiter erleichtern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf ambulante operative Behandlungen. Dazu gehören unter anderem: Lidchirurgie (z. B. Chalazion, Hautveränderungen, kosmetische Korrekturen) Intravitreale Injektionen (IVOMs Spritze) zur Behandlung diverser Netzhauterkrankungen Diverse Augen-Laserbehandlungen wie Nachstar-Laser oder Netzhaut-Laser Grauer Star (Katarakt) und Grüner Star (Glaukom) - operative Behandlungen Prä- und postoperative Betreuung bei Katarakt- und Netzhauteingriffen „Mit dem Augenzentrum Ebern möchten wir den Menschen in der Region eine moderne, wohnortnahe und umfassende augenärztliche Versorgung ermöglichen“ erklärt Dr. Innocent Emeakaroha. „Durch die Kombination aus konservativer Diagnostik, operativen Leistungen und digitaler Unterstützung schaffen wir kurze Wege und eine hohe Versorgungsqualität.“ Ein junges, dynamisches und herzliches Team sorgt dafür, dass sich Patientinnen und Patienten gut aufgehoben fühlen.

„Wir bedanken uns sehr beim Bürgermeister Herrn Jürgen Hennemann für die herzliche Begrüßung in Ebern, seinen Besuch in der Arztpraxis und seine Unterstützung.“

Die Eröffnung des Zentrums schließt eine wichtige Versorgungslücke, da viele Patientinnen und Patienten bislang auf umliegende Städte wie Coburg, Bamberg oder Erlangen ausweichen mussten. Das Augenzentrum Ebern trägt damit maßgeblich zur Stärkung der regionalen Gesundheitsversorgung bei. Termine können ab sofort vereinbart werden. Kontakt : Augenzentrum Ebern Marktplatz 3, 96106 Ebern Tel: 09531 4398 965 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.augenzentrum-ebern.de

Augenzentrum Ebern, JH

Bild Stadt Ebern, Jürgen Hennemann 

Bild Stadt Ebern, Jürgen Hennemann

Bürgermeister Jürgen Hennemann begrüßt Dr. Innocent und die Mitarbeiterinnen in den neu eröffneten Praxisräumen im ersten Stock des Sparkassengebäudes am Marktplatz und wünscht ihm persönlich viel Erfolg für sein Augenarztzentrum und die Verwirklichung seiner umfangreichen Angebote, sowie der Praxis viele Patienten.

Wichtige Adressen und Telefonnummern:


Polizeinotruf:    110

Feuerwehr / Unfall:    112

Rettungsdienst:    1 92 22

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117

Apothekennotdienst 0800/0 02 28 33

Giftnotruf München 089/19240

Polizeiinspektion Ebern, Karl-Hoch-Anlage 1, 96106 Ebern 09531/924-0

Haßberg-Kliniken Haus Haßfurt, Zentrale Notaufnahme: 09521 28-210/211

Ärztlicher Bereitschaftsdienst am Wochenende: 11 61 17

Landratsamt Haßberge: 09521/27-0

Bereitschaftsdienste:
  • Notruf Bauhof Ebern 0171/9707777
  • Notruf Abwassersystem/Kanal Ebern 0171/9707776
  • Notruf Wasserwart Ebern 0171/9707774
  • Notruf Bauhof Pfarrweisach 0172/8640368
  • Notruf Bauhof Rentweinsdorf 0172/8385583

Gas (Bayernwerk Netz GmbH) 0941/28 00 33 55

Strom (Bayernwerk Netz GmbH) 0941/28 00 33 66

Defekte Straßenlampen können direkt beim Bayernwerk gemeldet werden:

Pfarrweisach:

ZA- Praxis Silja & Matthias Krauß, Salomonsberg 3: 09535/215

Tierarzt- Praxis Dr. Wiest, Lerchenweg 11: 09535/1008

Gemeinde Pfarrweisach, Bahnhofstr. 2, Tel.: 09535/270, Fax: 09535/250

Das Team vom Bauhof Pfarrweisach ist unter folgenden Nummern erreichbar:

- Büro-Festnetz: Tel./Fax: 09535/368
- R. Hartenfels          0172/8640368
- D. Stenglein           0176/38733573
- O. Rexhäuser         0176/16484562
- I. Lurz                   0172 7267696
 

Grundschule Pfarrweisach, Schulstr. 8: 09535/921023, Fax: 09535/921025
- Z. Lehmann          0173 8578002 (Hausmeister Grundschule)

Hausmeister der Grundschule: 09535/921024

Hauptschule Maroldsweisach: 09532/217

Kindergarten Pfarrweisach: 09535/399

Kath. Pfarramt, Pfarrgasse 2: 09535/245

Ev.-luth. Pfarramt Altenstein: 09535/392

Ev.-luth. Pfarramt Fischbach: 09535/921000, Fax: 09535/921001

Lichtbilderstellung für Ausweisdokumente in der Behörde

Am 01.05.2025 wurden die digitalen Lichtbilder in Deutschland eingeführt. Ab sofort haben Bürgerinnen und Bürger die Wahl, das erforderliche Lichtbild durch einen Fotodienstleister mittels QR-Code über eine Cloud an das Passamt zu übermitteln oder das Bild durch die Pass-/Personalausweisbehörde elektronisch vor Ort fertigen zu lassen.

Hinweis zur Gültigkeit der Dokumente:

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter – weiterhin Reisepässe oder Personalausweise beantragen.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt die Beantragung eines Personalausweises. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich.

Das Gesicht von Säuglingen und Kleinkindern verändert sich rasch, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereits von einem "neuen Aussehen“ gesprochen werden kann.

Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich.

Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern kann somit eine Neuausstellung des Ausweisdokuments bereits nach zwei bis vier Jahren erforderlich werden.

Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/des Kindes abweicht, muss im Einzelfall beurteilt werden. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes stets eindeutig durchführen kann.

Auch bei Erwachsenen ist immer ein aktuelles biometrisches Passbild bei der Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes notwendig.

Zur Beantragung von Ausweisdokumenten vereinbaren Sie bitte telefonisch (09531 629 58) oder Online über die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Ebern einen Termin.

Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende z. B. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise zu erkundigen; die Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen.

Antworten zu vielen weiteren Fragen zu Ausweisdokumenten finden Sie in der FAQ-Rubrik des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html

 

 

Beratungssprechtage der HANDWERKSKAMMER

Die Betriebsberatung der Handwerkskammer für Unterfranken bietet monatlich  Beratungen für Handwerksbetriebe und Existenzgründer im Handwerk an.
Beratungsfelder sind u.a. Finanzierung (Fördermittelfinanzierung), Rentabilitätsberechnungen, Gestaltung von Betriebsübergaben/- übernahmen und konzeptionelle Existenzgründungsberatung.

Die Beratung findet jeweils am Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft in Ebern statt statt.

Mi. 08.01.2025
Mi. 05.02.2025
Mi. 05.03.2025
Mi. 02.04.2025
Mi. 14.05.2025
Mi. 04.06.2025
Mi. 02.07.2025
Mi. 06.08.2025
Mi. 03.09.2025
Mi. 01.10.2025
Mi. 05.11.2025
Mi. 03.12.2025

Um eine Terminvereinbarung wird gebeten,

Tel: 09771 63589-42,

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rentweinsdorf auf dem Weg zur Fairtrade-Kommune

Der Markt Rentweinsdorf möchte sich für die Auszeichnung „Fairtrade-Town“ von Fairtrade Deutschland e.V. bewerben. Als Mitglied der Baunach-Allianz wird der Markt Rentweinsdorf nach der Stadt Baunach und der Stadt Ebern die dritte Fairtrade-Kommune der Allianz sein.

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Vereins- und Jugendförderung der Stadt erhöht

Aufgrund eines Antrages der katholischen Jugend auf Anhebung der Fördermittel für die Jugendfreizeitmaßnahmen hat Bürgermeister Jürgen Hennemann dem Hauptausschuss und schließlich dem Stadtrat vorgeschlagen, die gesamte Vereins- und Jugendförderung zu überprüfen, die Förderrichtlinie neu zu fassen und die Förderbeträge anzuheben.

Dazu hat die Verwaltung eine Anpassung der Zuschussbeträge für die Vereins- und Jugendförderung der Stadt erarbeitet und vorgeschlagen. „Das war wegen der steigenden Inflation auch überfällig,“ erklärt Bürgermeister Hennemann. Die Beträge für Jugendfreizeitmaßnahmen wurden zuletzt 1980 angepasst. Die übrigen Beträge für die allgemeinen Vereins- und Jugendfördermittel wurden zuletzt mit Beschluss des Hauptausschusses vom 11.03.1997 festgesetzt.

Der Verwaltungsvorschlag erklärt der Bürgermeister, sei ein guter Kompromiss unter Berücksichtigung der Preissteigerung, Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit der Vereine, insbesondere in der Jugendarbeit und Finanzierbarkeit. Die Vereins- und Jugendförderung sei nur teilweise Pflichtaufgabe, aber eine Unterstützung der wichtigen Arbeit sei notwendig. „Die Zuschusserhöhungen sind Signal an die Anerkennung für die wichtige Aufgabe der Jugendarbeit und sollte nicht zur Diskussion stehen.“

Der Stadtrat hat den Vorschlag der Erhöhung der Förderung, um insgesamt ca. 10.000 €, mit großer Mehrheit angenommen. Die Förderung der Jugendarbeit steigt mehr im Vergleich zur allgemeinen Vereinsförderung, um deren Wichtigkeit herauszustellen. Im Einzelnen gilt ab diesem Jahr:

  • Die städtischen Zuschüsse für Jugendfreizeitmaßnahmen werden von bisher 1,53 €/Tag auf 3 €/Tag und Teilnehmer angehoben. Das ist eine Erhöhung um 96 %. Der Höchstbetrag pro Haushaltsjahr beträgt hierfür 4.500 €.
  • Der Haushaltsansatz für die Vereinsförderung (ohne Jugendförderung) beträgt neu 3.500 €. Eine Steigerung um 14 %.
  • Die klassische Jugendförderung: Hier erhalten die Vereine pro förderfähigen Jugendlichen 8 €, bisher 5,11 €/Jugendlichen. Eine Steigerung um 58 %. Der Höchstbetrag für das Haushaltsjahr beträgt hier 9.500 €.
  • Der Zuschuss für anerkannte Übungsleiterstunden wird neu auf 1 €/Stunde festgesetzt, vorher 0,77 €. Eine Erhöhung um 30 %. Maximal wird dafür jährlich ein Betrag von 6000 € gewährt.
  • Die beiden im Stadtgebiet vorhandenen Musikkapellen, die Jugendliche ausbilden, erhalten jeweils jährlich einen Zuschuss von 330 €. 25 % mehr als bisher.

Die Voraussetzungen für die Gewährung der jeweiligen Zuschüsse sind in den Richtlinien beschrieben.

Information aus dem Standesamt

Achtung!

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Standesamt Ebern

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