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Parksituation am Seniorenheim im Mannlehen verbessert

Der Parkstreifen am Seniorenheim an der Straße „Dr. Wilhelm Haller Straße“ wurden nach Abschluss der Baumaßnahme wieder in Stand gesetzt. In Abstimmung mit Bauamt und der Baufirma, die auf dem Streifen ihre Baustelleneinrichtung für das Seniorenheim hatte, konnte Bürgermeister Jürgen Hennemann eine Neuerstellung vereinbaren. Somit steht den Besuchern und Beschäftigten sowie Anwohnern wieder ein Parkstreifen in guter Qualität zur Verfügung. Da dieser sehr breit ist und auf voller Breite ausgebaut wurde, können durch Queraufstellung beim Parken mehr Fahrzeuge untergebracht werden. Dieser ist aber zunächst noch nicht befahrbar.

Die Seitenflächen der Dr. Wilhelm Haller Straße wurden mit einer sogenannten „wassergebundenen Decke“ versehen, vergleichbar mit weiteren Seitenflächen im Baugebiet. Damit sich diese Flächen stabilisieren können, dürfen sie in den ersten vier bis sechs Wochen nicht befahren werden. Aus diesem Grund wurden diese Flächen durch den Bauhof der Stadt Ebern abgesperrt. Die Stadt Ebern bittet hierfür um Verständnis.“

Ebenso wurde die Situation am Holzplatz am Lützeleberner Weg verbessert, hier wurden die Flächen ertüchtigt, damit besser, ohne schlammige Schuhe beim Aussteigen, geparkt werden kann. Aufgrund dieser Verbesserungen der Parksituation rund um das Seniorenheim wird gebeten die Feuerwehrzufahrt und Umfahrung des Seniorenheimes freizuhalten und nicht auf dem Randstreifen zu parken. Dieser ist den umgesiedelten Zauneidechsen und der Natur vorbehalten, Teilt der Bürgermeister mit. Sollte sich das nicht einspielen, werden dort Absperrmaßnahmen mit Planken oder Steinen erfolgen, um ein Parken dort unmöglich zu machen.

Lichtbilderstellung für Ausweisdokumente in der Behörde

Am 01.05.2025 wurden die digitalen Lichtbilder in Deutschland eingeführt. Ab sofort haben Bürgerinnen und Bürger die Wahl, das erforderliche Lichtbild durch einen Fotodienstleister mittels QR-Code über eine Cloud an das Passamt zu übermitteln oder das Bild durch die Pass-/Personalausweisbehörde elektronisch vor Ort fertigen zu lassen.

Hinweis zur Gültigkeit der Dokumente:

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter – weiterhin Reisepässe oder Personalausweise beantragen.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt die Beantragung eines Personalausweises. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich.

Das Gesicht von Säuglingen und Kleinkindern verändert sich rasch, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereits von einem "neuen Aussehen“ gesprochen werden kann.

Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich.

Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern kann somit eine Neuausstellung des Ausweisdokuments bereits nach zwei bis vier Jahren erforderlich werden.

Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/des Kindes abweicht, muss im Einzelfall beurteilt werden. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes stets eindeutig durchführen kann.

Auch bei Erwachsenen ist immer ein aktuelles biometrisches Passbild bei der Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes notwendig.

Zur Beantragung von Ausweisdokumenten vereinbaren Sie bitte telefonisch (09531 629 58) oder Online über die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Ebern einen Termin.

Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende z. B. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise zu erkundigen; die Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen.

Antworten zu vielen weiteren Fragen zu Ausweisdokumenten finden Sie in der FAQ-Rubrik des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html

 

 

Beratungssprechtage der HANDWERKSKAMMER

Die Betriebsberatung der Handwerkskammer für Unterfranken bietet monatlich  Beratungen für Handwerksbetriebe und Existenzgründer im Handwerk an.
Beratungsfelder sind u.a. Finanzierung (Fördermittelfinanzierung), Rentabilitätsberechnungen, Gestaltung von Betriebsübergaben/- übernahmen und konzeptionelle Existenzgründungsberatung.

Die Beratung findet jeweils am Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft in Ebern statt statt.

Mi. 08.01.2025
Mi. 05.02.2025
Mi. 05.03.2025
Mi. 02.04.2025
Mi. 14.05.2025
Mi. 04.06.2025
Mi. 02.07.2025
Mi. 06.08.2025
Mi. 03.09.2025
Mi. 01.10.2025
Mi. 05.11.2025
Mi. 03.12.2025

Um eine Terminvereinbarung wird gebeten,

Tel: 09771 63589-42,

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wichtige Adressen und Telefonnummern:


Polizeinotruf:    110

Feuerwehr / Unfall:    112

Rettungsdienst:    1 92 22

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117

Apothekennotdienst 0800/0 02 28 33

Giftnotruf München 089/19240

Polizeiinspektion Ebern, Karl-Hoch-Anlage 1, 96106 Ebern 09531/924-0

Haßberg-Kliniken Haus Ebern 09531/628-0

Ärztlicher Bereitschaftsdienst am Wochenende: 11 61 17

Landratsamt Haßberge: 09521/27-0

Bereitschaftsdienste:
  • Notruf Bauhof Ebern 0171/9707777
  • Notruf Abwassersystem/Kanal Ebern 0171/9707776
  • Notruf Wasserwart Ebern 0171/9707774
  • Notruf Bauhof Pfarrweisach 0172/8640368
  • Notruf Bauhof Rentweinsdorf 0172/8385583

Gas (Bayernwerk Netz GmbH) 0941/28 00 33 55

Strom (Bayernwerk Netz GmbH) 0941/28 00 33 66

Defekte Straßenlampen können direkt beim Bayernwerk gemeldet werden:

Pfarrweisach:

ZA- Praxis Silja & Matthias Krauß, Salomonsberg 3: 09535/215

Tierarzt- Praxis Dr. Wiest, Lerchenweg 11: 09535/1008

Gemeinde Pfarrweisach, Bahnhofstr. 2, Tel.: 09535/270, Fax: 09535/250

Das Team vom Bauhof Pfarrweisach ist unter folgenden Nummern erreichbar:

- Büro-Festnetz: Tel./Fax: 09535/368
- R. Hartenfels          0172/8640368
- D. Stenglein           0176/38733573
- O. Rexhäuser         0176/16484562
- I. Lurz                   0172 7267696
 

Grundschule Pfarrweisach, Schulstr. 8: 09535/921023, Fax: 09535/921025
- Z. Lehmann          0173 8578002 (Hausmeister Grundschule)

Hausmeister der Grundschule: 09535/921024

Hauptschule Maroldsweisach: 09532/217

Kindergarten Pfarrweisach: 09535/399

Kath. Pfarramt, Pfarrgasse 2: 09535/245

Ev.-luth. Pfarramt Altenstein: 09535/392

Ev.-luth. Pfarramt Fischbach: 09535/921000, Fax: 09535/921001

Flurbereinigungsverfahren „Ebern 3“

Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen sowie das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken hielten am Donnerstag, den 07.11.2024, um 19:00 Uhr in der Rathaushalle, Marktplatz 30, 96106 Ebern eine Informationsveranstaltung über den Sachstand des aktuell laufenden Flurbereinigungsverfahren „Ebern 3“ in den Gemarkungen Ebern und Rentweinsdorf im Bereich der Baunach (Teilbereiche der Gemarkung Fischbach, Eyrichshof, Unterpreppach, Ebern, Heubach und Losbergsgereuth) sowie den anschließend geplanten ökologischen Ausbau der Baunach in diesem Bereich ab.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die in den betreffenden Gemeindegebieten von Ebern und Rentweinsdorf Grundeigentum haben, waren hierzu eingeladen. Die Veranstaltung richtete sich auch an die Bürger/innen und Grundeigentümer/innen, die keine Landwirte/innen sind sowie die Pächter/innen landwirtschaftlicher Flächen.

In der Versammlung wurde insbesondere der Verfahrensstand des Flurbereinigungsverfahren erläutert sowie die geplanten Maßnahmen der Wasserwirtschaftsverwaltung zur Renaturierung der Baunach vorgestellt.

Hier können die Präsentationen und Pläne abgerufen werden:

Rentweinsdorf auf dem Weg zur Fairtrade-Kommune

Der Markt Rentweinsdorf möchte sich für die Auszeichnung „Fairtrade-Town“ von Fairtrade Deutschland e.V. bewerben. Als Mitglied der Baunach-Allianz wird der Markt Rentweinsdorf nach der Stadt Baunach und der Stadt Ebern die dritte Fairtrade-Kommune der Allianz sein.

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Vereins- und Jugendförderung der Stadt erhöht

Aufgrund eines Antrages der katholischen Jugend auf Anhebung der Fördermittel für die Jugendfreizeitmaßnahmen hat Bürgermeister Jürgen Hennemann dem Hauptausschuss und schließlich dem Stadtrat vorgeschlagen, die gesamte Vereins- und Jugendförderung zu überprüfen, die Förderrichtlinie neu zu fassen und die Förderbeträge anzuheben.

Dazu hat die Verwaltung eine Anpassung der Zuschussbeträge für die Vereins- und Jugendförderung der Stadt erarbeitet und vorgeschlagen. „Das war wegen der steigenden Inflation auch überfällig,“ erklärt Bürgermeister Hennemann. Die Beträge für Jugendfreizeitmaßnahmen wurden zuletzt 1980 angepasst. Die übrigen Beträge für die allgemeinen Vereins- und Jugendfördermittel wurden zuletzt mit Beschluss des Hauptausschusses vom 11.03.1997 festgesetzt.

Der Verwaltungsvorschlag erklärt der Bürgermeister, sei ein guter Kompromiss unter Berücksichtigung der Preissteigerung, Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit der Vereine, insbesondere in der Jugendarbeit und Finanzierbarkeit. Die Vereins- und Jugendförderung sei nur teilweise Pflichtaufgabe, aber eine Unterstützung der wichtigen Arbeit sei notwendig. „Die Zuschusserhöhungen sind Signal an die Anerkennung für die wichtige Aufgabe der Jugendarbeit und sollte nicht zur Diskussion stehen.“

Der Stadtrat hat den Vorschlag der Erhöhung der Förderung, um insgesamt ca. 10.000 €, mit großer Mehrheit angenommen. Die Förderung der Jugendarbeit steigt mehr im Vergleich zur allgemeinen Vereinsförderung, um deren Wichtigkeit herauszustellen. Im Einzelnen gilt ab diesem Jahr:

  • Die städtischen Zuschüsse für Jugendfreizeitmaßnahmen werden von bisher 1,53 €/Tag auf 3 €/Tag und Teilnehmer angehoben. Das ist eine Erhöhung um 96 %. Der Höchstbetrag pro Haushaltsjahr beträgt hierfür 4.500 €.
  • Der Haushaltsansatz für die Vereinsförderung (ohne Jugendförderung) beträgt neu 3.500 €. Eine Steigerung um 14 %.
  • Die klassische Jugendförderung: Hier erhalten die Vereine pro förderfähigen Jugendlichen 8 €, bisher 5,11 €/Jugendlichen. Eine Steigerung um 58 %. Der Höchstbetrag für das Haushaltsjahr beträgt hier 9.500 €.
  • Der Zuschuss für anerkannte Übungsleiterstunden wird neu auf 1 €/Stunde festgesetzt, vorher 0,77 €. Eine Erhöhung um 30 %. Maximal wird dafür jährlich ein Betrag von 6000 € gewährt.
  • Die beiden im Stadtgebiet vorhandenen Musikkapellen, die Jugendliche ausbilden, erhalten jeweils jährlich einen Zuschuss von 330 €. 25 % mehr als bisher.

Die Voraussetzungen für die Gewährung der jeweiligen Zuschüsse sind in den Richtlinien beschrieben.

Städtische Sanierungsberatung und kommunales Förderprogramm

Das kommunale Förderprogramm der Stadt Ebern zur Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen ist bereits seit 2012 in Kraft. Durch das kommunale Förderprogramm werden finanzielle Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung und dem von der Stadt Ebern zur Verfügung gestellten Anteil gewährt.

Das Programm stellt einen wichtigen Baustein im Rahmen der Altstadtsanierung dar und soll einen Anreiz für Haus- und Grundstückseigentümer in den Sanierungsgebieten I bis III bieten, Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Gestaltungssatzung aufgezeigten Ziele durchzuführen.

Wo kann gefördert werden?

Fördermöglichkeit im Rahmen des kommunalen Förderprogramms besteht, wenn die geplante Maßnahme innerhalb der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete I bis II (Marktplatz und Mühlenviertel) liegt.

Was kann gefördert werden?

Das kommunale Förderprogramm bezieht sich auf gestalterische Maßnahmen am äußeren Erscheinungsbild von Wohn- und Nebengebäuden sowie auf Außenanlagen. Sanierungsmaßnahmen im Gebäudeinneren sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig.

Wie viel kann gefördert werden?

Die Stadt Ebern gewährt nach Maßgabe der Richtlinien zum kommunalen Förderprogramm einen Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000,-€ (in Kraft ab 01.01.2023). Werden an einem Objekt mehrere Teilmaßnahmen durchgeführt, z.B. Sanierung der Fenster und Fassadengestaltung, so gilt dies als Gesamtmaßnahme.

Wichtig: Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist die Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien sowie einer Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen (3 Angebote, etc.) vor Maßnahmenbeginn. Kosten die vor der Bewilligung entstanden sind, sind nicht förderfähig.

Städtische Sanierungsberatung

Das Architekturbüro Bergmann aus Eichelsdorf begleitet und berät die Stadt Ebern in allen städtebaulichen und gestalterischen Fragen bei der Planung und Ausführung von Maßnahmen im Rahmen der Sanierungsplanung und –durchführung. Im Bereich der Sanierungsgebiete (Marktplatz und Mühlenviertel) können auch private Bau- und Sanierungsvorhaben in Abstimmung mit der Stadt Ebern durch das Büro Bergmann beraten werden. Die Beratung der privaten Vorhaben in den Sanierungsgebieten wird auf Antrag des Bauherrn bei der Stadt Ebern erbracht. In der Regel wird ein Beratungsaufwand bei einfachen Maßnahmen je nach Größe des Objektes auf 1 bis 2 Stunden angesetzt, bei schwierigen Vorgängen kann eine Beratungsdauer bis zu 5 Stunden anerkannt werden.

Nähere Informationen bei der Bauverwaltung der VG Ebern (Frau Schmitt 09531/629-40, Herr Lang 09531/629-39 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

Formblätter und Vordrucke zum Herunterladen:

Information aus dem Standesamt

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