Fundsachen
Folgende Gegenstände wurden in der letzten Zeit als Fundsachen bei der VG Ebern abgegeben:
Folgende Gegenstände wurden in der letzten Zeit als Fundsachen bei der VG Ebern abgegeben:
An folgenden Orten im Gebiet der VG Ebern sind Defibrillatoren angebracht, die im Ernstfall Leben retten können:
Ein neuer Anlauf, Hilfen zwischen Bürgen zu vermitteln, wird in Ebern gestartet, das teilt Bürgermeister Jürgen Hennemann mit.
In der ersten Woche der Ferienbetreuung starteten wir am Montag mit einem gemeinsamen Kennenlernen.
Der Parkstreifen am Seniorenheim an der Straße „Dr. Wilhelm Haller Straße“ wurden nach Abschluss der Baumaßnahme wieder in Stand gesetzt. In Abstimmung mit Bauamt und der Baufirma, die auf dem Streifen ihre Baustelleneinrichtung für das Seniorenheim hatte, konnte Bürgermeister Jürgen Hennemann eine Neuerstellung vereinbaren. Somit steht den Besuchern und Beschäftigten sowie Anwohnern wieder ein Parkstreifen in guter Qualität zur Verfügung. Da dieser sehr breit ist und auf voller Breite ausgebaut wurde, können durch Queraufstellung beim Parken mehr Fahrzeuge untergebracht werden. Dieser ist aber zunächst noch nicht befahrbar.
Die Seitenflächen der Dr. Wilhelm Haller Straße wurden mit einer sogenannten „wassergebundenen Decke“ versehen, vergleichbar mit weiteren Seitenflächen im Baugebiet. Damit sich diese Flächen stabilisieren können, dürfen sie in den ersten vier bis sechs Wochen nicht befahren werden. Aus diesem Grund wurden diese Flächen durch den Bauhof der Stadt Ebern abgesperrt. Die Stadt Ebern bittet hierfür um Verständnis.“
Ebenso wurde die Situation am Holzplatz am Lützeleberner Weg verbessert, hier wurden die Flächen ertüchtigt, damit besser, ohne schlammige Schuhe beim Aussteigen, geparkt werden kann. Aufgrund dieser Verbesserungen der Parksituation rund um das Seniorenheim wird gebeten die Feuerwehrzufahrt und Umfahrung des Seniorenheimes freizuhalten und nicht auf dem Randstreifen zu parken. Dieser ist den umgesiedelten Zauneidechsen und der Natur vorbehalten, Teilt der Bürgermeister mit. Sollte sich das nicht einspielen, werden dort Absperrmaßnahmen mit Planken oder Steinen erfolgen, um ein Parken dort unmöglich zu machen.
Als die Stadt am 30. April durch den Aushang von der Schließung der Postfiliale, die in den Räumen der Mandrops AG untergebracht war, erfahren hatte, setzte sich Bürgermeister Jürgen Hennemann unverzüglich mit den Ansprechpartnern der Post in Verbindung und für die Unterbringung der Postfiliale etliche Vorschläge unterbreitet.
Am 01.05.2025 wurden die digitalen Lichtbilder in Deutschland eingeführt. Ab sofort haben Bürgerinnen und Bürger die Wahl, das erforderliche Lichtbild durch einen Fotodienstleister mittels QR-Code über eine Cloud an das Passamt zu übermitteln oder das Bild durch die Pass-/Personalausweisbehörde elektronisch vor Ort fertigen zu lassen.
Hinweis zur Gültigkeit der Dokumente:
Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter – weiterhin Reisepässe oder Personalausweise beantragen.
Bei Reisen innerhalb der EU genügt die Beantragung eines Personalausweises. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich.
Das Gesicht von Säuglingen und Kleinkindern verändert sich rasch, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereits von einem "neuen Aussehen“ gesprochen werden kann.
Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich.
Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern kann somit eine Neuausstellung des Ausweisdokuments bereits nach zwei bis vier Jahren erforderlich werden.
Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/des Kindes abweicht, muss im Einzelfall beurteilt werden. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes stets eindeutig durchführen kann.
Auch bei Erwachsenen ist immer ein aktuelles biometrisches Passbild bei der Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes notwendig.
Zur Beantragung von Ausweisdokumenten vereinbaren Sie bitte telefonisch (09531 629 58) oder Online über die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Ebern einen Termin.
Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende z. B. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise zu erkundigen; die Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen.
Antworten zu vielen weiteren Fragen zu Ausweisdokumenten finden Sie in der FAQ-Rubrik des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):
Ebern/Jesserndorf/Albersdorf – Der Klimawandel macht auch vor dem Wald nicht Halt – mit dieser Erkenntnis beschäftigte sich der jährlich stattfindende Waldtag des Stadtrates Ebern, der diesmal in die Waldregion Steinert bei Jesserndorf, nahe Albersdorf und Gemünd, führte.
Die Betriebsberatung der Handwerkskammer für Unterfranken bietet monatlich Beratungen für Handwerksbetriebe und Existenzgründer im Handwerk an.
Beratungsfelder sind u.a. Finanzierung (Fördermittelfinanzierung), Rentabilitätsberechnungen, Gestaltung von Betriebsübergaben/- übernahmen und konzeptionelle Existenzgründungsberatung.
Die Beratung findet jeweils am Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft in Ebern statt statt.
Mi. 08.01.2025
Mi. 05.02.2025
Mi. 05.03.2025
Mi. 02.04.2025
Mi. 14.05.2025
Mi. 04.06.2025
Mi. 02.07.2025
Mi. 06.08.2025
Mi. 03.09.2025
Mi. 01.10.2025
Mi. 05.11.2025
Mi. 03.12.2025
Um eine Terminvereinbarung wird gebeten,
Tel: 09771 63589-42,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Polizeinotruf: 110
Feuerwehr / Unfall: 112
Rettungsdienst: 1 92 22
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Apothekennotdienst 0800/0 02 28 33
Giftnotruf München 089/19240
Polizeiinspektion Ebern, Karl-Hoch-Anlage 1, 96106 Ebern 09531/924-0
Haßberg-Kliniken Haus Ebern 09531/628-0
Ärztlicher Bereitschaftsdienst am Wochenende: 11 61 17
Landratsamt Haßberge: 09521/27-0
Gas (Bayernwerk Netz GmbH) 0941/28 00 33 55
Strom (Bayernwerk Netz GmbH) 0941/28 00 33 66
Defekte Straßenlampen können direkt beim Bayernwerk gemeldet werden:
ZA- Praxis Silja & Matthias Krauß, Salomonsberg 3: 09535/215
Tierarzt- Praxis Dr. Wiest, Lerchenweg 11: 09535/1008
Gemeinde Pfarrweisach, Bahnhofstr. 2, Tel.: 09535/270, Fax: 09535/250
Das Team vom Bauhof Pfarrweisach ist unter folgenden Nummern erreichbar:
Grundschule Pfarrweisach, Schulstr. 8: 09535/921023, Fax: 09535/921025
- Z. Lehmann 0173 8578002 (Hausmeister Grundschule)
Hausmeister der Grundschule: 09535/921024
Hauptschule Maroldsweisach: 09532/217
Kindergarten Pfarrweisach: 09535/399
Kath. Pfarramt, Pfarrgasse 2: 09535/245
Ev.-luth. Pfarramt Altenstein: 09535/392
Ev.-luth. Pfarramt Fischbach: 09535/921000, Fax: 09535/921001
Der Veranstaltungskalender der Verwaltungsgemeinschaft Ebern
Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen sowie das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken hielten am Donnerstag, den 07.11.2024, um 19:00 Uhr in der Rathaushalle, Marktplatz 30, 96106 Ebern eine Informationsveranstaltung über den Sachstand des aktuell laufenden Flurbereinigungsverfahren „Ebern 3“ in den Gemarkungen Ebern und Rentweinsdorf im Bereich der Baunach (Teilbereiche der Gemarkung Fischbach, Eyrichshof, Unterpreppach, Ebern, Heubach und Losbergsgereuth) sowie den anschließend geplanten ökologischen Ausbau der Baunach in diesem Bereich ab.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die in den betreffenden Gemeindegebieten von Ebern und Rentweinsdorf Grundeigentum haben, waren hierzu eingeladen. Die Veranstaltung richtete sich auch an die Bürger/innen und Grundeigentümer/innen, die keine Landwirte/innen sind sowie die Pächter/innen landwirtschaftlicher Flächen.
In der Versammlung wurde insbesondere der Verfahrensstand des Flurbereinigungsverfahren erläutert sowie die geplanten Maßnahmen der Wasserwirtschaftsverwaltung zur Renaturierung der Baunach vorgestellt.
Hier können die Präsentationen und Pläne abgerufen werden:
Die Fachzeitschirft "AB Archiv des Badewesens" hat eine neue Serie mit dem Titel „Low budget – best effect: Wie kleine öffentliche Bäder mit geringen finanziellen Mitteln vielen Interessengruppen das Schwimmen ermöglichen“ entwickelt.
Der Markt Rentweinsdorf möchte sich für die Auszeichnung „Fairtrade-Town“ von Fairtrade Deutschland e.V. bewerben. Als Mitglied der Baunach-Allianz wird der Markt Rentweinsdorf nach der Stadt Baunach und der Stadt Ebern die dritte Fairtrade-Kommune der Allianz sein.
Aufgrund eines Antrages der katholischen Jugend auf Anhebung der Fördermittel für die Jugendfreizeitmaßnahmen hat Bürgermeister Jürgen Hennemann dem Hauptausschuss und schließlich dem Stadtrat vorgeschlagen, die gesamte Vereins- und Jugendförderung zu überprüfen, die Förderrichtlinie neu zu fassen und die Förderbeträge anzuheben.
Dazu hat die Verwaltung eine Anpassung der Zuschussbeträge für die Vereins- und Jugendförderung der Stadt erarbeitet und vorgeschlagen. „Das war wegen der steigenden Inflation auch überfällig,“ erklärt Bürgermeister Hennemann. Die Beträge für Jugendfreizeitmaßnahmen wurden zuletzt 1980 angepasst. Die übrigen Beträge für die allgemeinen Vereins- und Jugendfördermittel wurden zuletzt mit Beschluss des Hauptausschusses vom 11.03.1997 festgesetzt.
Der Verwaltungsvorschlag erklärt der Bürgermeister, sei ein guter Kompromiss unter Berücksichtigung der Preissteigerung, Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit der Vereine, insbesondere in der Jugendarbeit und Finanzierbarkeit. Die Vereins- und Jugendförderung sei nur teilweise Pflichtaufgabe, aber eine Unterstützung der wichtigen Arbeit sei notwendig. „Die Zuschusserhöhungen sind Signal an die Anerkennung für die wichtige Aufgabe der Jugendarbeit und sollte nicht zur Diskussion stehen.“
Der Stadtrat hat den Vorschlag der Erhöhung der Förderung, um insgesamt ca. 10.000 €, mit großer Mehrheit angenommen. Die Förderung der Jugendarbeit steigt mehr im Vergleich zur allgemeinen Vereinsförderung, um deren Wichtigkeit herauszustellen. Im Einzelnen gilt ab diesem Jahr:
Die Voraussetzungen für die Gewährung der jeweiligen Zuschüsse sind in den Richtlinien beschrieben.
Das kommunale Förderprogramm der Stadt Ebern zur Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen ist bereits seit 2012 in Kraft. Durch das kommunale Förderprogramm werden finanzielle Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung und dem von der Stadt Ebern zur Verfügung gestellten Anteil gewährt.
Das Programm stellt einen wichtigen Baustein im Rahmen der Altstadtsanierung dar und soll einen Anreiz für Haus- und Grundstückseigentümer in den Sanierungsgebieten I bis III bieten, Sanierungsmaßnahmen im Sinne der Gestaltungssatzung aufgezeigten Ziele durchzuführen.
Fördermöglichkeit im Rahmen des kommunalen Förderprogramms besteht, wenn die geplante Maßnahme innerhalb der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete I bis II (Marktplatz und Mühlenviertel) liegt.
Das kommunale Förderprogramm bezieht sich auf gestalterische Maßnahmen am äußeren Erscheinungsbild von Wohn- und Nebengebäuden sowie auf Außenanlagen. Sanierungsmaßnahmen im Gebäudeinneren sind im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig.
Die Stadt Ebern gewährt nach Maßgabe der Richtlinien zum kommunalen Förderprogramm einen Zuschuss in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens 30.000,-€ (in Kraft ab 01.01.2023). Werden an einem Objekt mehrere Teilmaßnahmen durchgeführt, z.B. Sanierung der Fenster und Fassadengestaltung, so gilt dies als Gesamtmaßnahme.
Wichtig: Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist die Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien sowie einer Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen (3 Angebote, etc.) vor Maßnahmenbeginn. Kosten die vor der Bewilligung entstanden sind, sind nicht förderfähig.
Das Architekturbüro Bergmann aus Eichelsdorf begleitet und berät die Stadt Ebern in allen städtebaulichen und gestalterischen Fragen bei der Planung und Ausführung von Maßnahmen im Rahmen der Sanierungsplanung und –durchführung. Im Bereich der Sanierungsgebiete (Marktplatz und Mühlenviertel) können auch private Bau- und Sanierungsvorhaben in Abstimmung mit der Stadt Ebern durch das Büro Bergmann beraten werden. Die Beratung der privaten Vorhaben in den Sanierungsgebieten wird auf Antrag des Bauherrn bei der Stadt Ebern erbracht. In der Regel wird ein Beratungsaufwand bei einfachen Maßnahmen je nach Größe des Objektes auf 1 bis 2 Stunden angesetzt, bei schwierigen Vorgängen kann eine Beratungsdauer bis zu 5 Stunden anerkannt werden.
Nähere Informationen bei der Bauverwaltung der VG Ebern (Frau Schmitt 09531/629-40, Herr Lang 09531/629-39 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Achtung!
Die Internetseiten "kirchenaustritt24.de", "standesamt24.de" oder "standesamt.com" sind keine offizielle Seiten der Verwaltungsgemeinschaft Ebern. Beachten Sie daher, dass Bestellungen, die über diese Plattformen beauftragt werden, neben den gesetzlichen Verwaltungsgebühren zusätzliche Kosten zu Gunsten der jeweiligen Seitenbetreiber verursachen.
Standesamt Ebern
Was war, was ist, was kommt - all das lesen Sie jetzt im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, das vierzehntägig erscheint und den "Eberner Türmer" sowie den "Weisachboten" ersetzt.
Hier finden Sie das Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern als ePaper, in PDF-Format oder suchen Sie im Archiv
Bei Ortsbegehungen ist des Öfteren festzustellen, dass von privaten Grundstücken immer wieder Äste von Bäumen und Sträuchern auf öffentliche Verkehrsflächen bzw. in das Lichtraumprofil ragen.