Rentweinsdorfer Pfade
Die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ebern deckt die unterschiedlichsten Aufgabenbereiche ab. Dabei gilt es einerseits vorhandene Kostbarkeiten zu bewahren etwa in den Bereichen Denkmalschutz oder Naturschutz. Andererseits sind Entwicklungen sowohl im Bestand als auch in Neubaugebieten voranzubringen, von denen die Mitgliedsgemeinden als Wohnort, als Arbeitsplatz- oder als Gewerbestandort profitiert. Bauleitplanung, Leerstands- und Grünflächenmanagement sind dabei ebenso wichtig wie die Arbeitsfelder Abwasserbehandlung, Hoch- und Tiefbau.
Kontakte:
360° Ansicht: (Für die Ansicht der 360° Ansicht ist die Zustimmung zur Nutzung von Cookies nötig. Hier der Link zur Cookienutzung) oder direkt hier: <<Freibad Ebern 360°>>
Wegen der Vielzahl von Anträgen auf Werbung mit Großflächenbannern in Ebern ist es notwendig, durch die Stadt Ebern hier weitere Regeln zu treffen. Um möglichst vielen Vereinen eine Werbung für ihre Veranstaltung zu ermöglichen, muss die Dauer und Anzahl der Banner begrenzt werden. In Ebern gibt es künftig deshalb 4 Tafel-/Bauzaunstandorte sowie 2 Hänge (Seitenstreifen) an denen
Werbebanner angebracht werden können. Der Lageplan zeigt die insgesamt 6 Standorte.
Die Anzahl an Bannern wird je Veranstaltung auf zwei Stück beschränkt, wobei an jedem Standort ein Banner der gleichen Veranstaltung hängen sollte.
An den Tafelstandorten kann jeweils stadteinwärts, sowie stadtauswärts ein Banner aufgehängt werden.
Es besteht zudem auch die Möglichkeit, Veranstaltungswerbung auf einem Großflächenbanner über
das Quartiersmanagement der Stadt Ebern zu bündeln. Bei Werbungen auf diesem Gemeinschaftsbanner, dürfen dann keine weiteren Banner zusätzlich angebracht werden.
Das Plakatieren ist nur Vereinen, nach Genehmigung durch die Gemeinde, für einen Zeitraum von zwei Wochen vor der jew. Veranstaltung gestattet.
Kommerzielle Großflächenplakatierungen sind nicht erlaubt, es sei denn, Sie haben überregionale, touristische Werbewirkung für die Stadt Ebern. Über diese Veranstaltungen wird im Einzelfallentschieden.
Eine Werbung mit DIN A 1 Plakaten ist auf Antrag unabhängig davon selbstverständlich möglich, ebenso die Werbung über unser Mitteilungsblatt.
Anfragen senden Sie bitte für Plakatierungen an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
bzw. für das Mitteilungsblatt an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
<<Antrag auf Aufstellen von Werbeplakaten/Plakatierung>>
Banner für soziale Zwecke, z.B. Aufruf zur Blutspende, sind von den Bestimmungen befreit.
Ob Hochwasser, Brand, Pandemie oder Stromausfall: Für Schadensereignisse, die nicht vorhersehbar sind, ist zumindest eine Vorbereitung für einen Notfall ratsam. Haben wir für solche Fälle (die richtigen) Lebensmittel? Brauchen wir spezielle Medikamente? Haben wir die richtigen Notfallnummern parat und die wichtigsten Dokumente griffbereit? Rechtzeitige Vorsorge ist wichtig, um Notsituationen möglichst unbeschadet zu überstehen.
Über aktuelle Störungen gibt es hier weitere Informationen: Störungsauskunft
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
Notfall Ratgeber mit Anlaufstellen in der VG Ebern
Checkliste Notfall Bevorratung
EINNAHME VON JODTABLETTEN als Schutzmaßnahme bei einem schweren Unfall in einem Kernkraftwer
Bei allen Arbeiten im Straßengrund sind gültigen DIN-Normen in der jeweils aktuellsten Fassung verbindlich zu beachten:
<<Bekanntmachung Ergebnis Bürgerentscheide>>
Die Schnellmeldungen zu den Bürgerentscheiden im Markt Rentweinsdorf am Sonntag, 04.12.2022
Sie finden hier Öffnungszeiten verschiederner öffentlicher Einrichtungen.
Über die weiterführenden Links werden Sie gegebenenfalls auf die Internetseiten der jeweiligen Einrichtung weitergeleitet. Für diese Inhalte sind die Einrichtungen bzw. deren Träger verantwortlich.
Rittergasse 3, 96106 Ebern
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Kontakt: Tel. 09531/629-0, Fax 09531/629-52 E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Rudolf-Diesel-Straße 7, 96106 Ebern
Mittwoch | 15:30 - 18:00 Uhr (Sommermonate), 14:00 - 16:30 Uhr (Wintermonate) |
Freitag | 15:30 - 18:00 Uhr (Sommermonate), 14:00 - 16:30 Uhr (Wintermonate) |
Samstag | 09:00 - 12:00 Uhr (Ganzjährig) |
Donnerstag | 17:00 - 18:00 Uhr (Sommermonate), 15:30 - 16:30 Uhr (Wintermonate) |
Samstag | 09:00 - 12:00 Uhr (Ganzjährig) |
Freitag | 16:00 - 18:00 Uhr (Sommermonate), 14:30 - 16:30 Uhr (Wintermonate) |
Samstag | 13:30 - 15:30 Uhr |
Sommer- und Winterzeiten 2023
Sommerzeit: 26.03.23 - 29.10.23 Winterzeit : 30.10.23 - 24.03.24
Weitere Infos: Abfallwirtschaftsbetrieb Haßberge (externer Link)
Grünschnitt, Grüngut: wohin damit? Infos für den Bereich Ebern hier: Abfallwirtschaftsbetrieb Haßberge (externer Link)
Kirchplatz 2, 96106 Ebern
Weitere Infos: Bücherei der Stadt Ebern
Öffnungszeiten:
Montag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Dienstag | 10:00 - 13:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 10:00 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Landkreis Haßberge, Außenstelle Ebern, Rittergasse 3, EG, 96106 Ebern
Der Besuch der Kfz-Zulassungsstelle ist nur noch nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Sie können Ihren Wunschtermin über das Online-Buchungssystem reservieren, das auf der Homepage des Landkreises Haßberge unter dem Link: www.hassberge.de/topmenu/startseite/terminvereinbarung.html zu finden ist.
Kontakt: Tel. 09531 / 941-169 oder -179, Fax: 09531 / 941-266
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Infos: Kfz-Zulassungsstelle (externer Link)
Finanzamt Zeil a. Main, Außenstelle Ebern, Rittergasse 1, 96106 Ebern
Öffnungszeiten: Do: 08:00 - 17:00 Uhr
Kontakt: Tel. 09524 824-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Infos: Finanzamt Zeil a.Main (externer Link)
In unserer kleinen, familiären Einrichtung wird Ihr Kind von päd. Fachpersonal individuell begleitet.
In einem ruhigen Umfeld mit viel Zeit und Geduld wird jedes Kind liebevoll da abgeholt, wo es sich in seiner Entwicklung gerade befindet.
Die unter III genannten Beträge sind Höchstbeträge und werden jährlich in den Haushalt aufgenommen. Der Höchstbetrag darf nicht überschritten werden.
Der Höchstbetrag ist dann anteilig zu kürzen.
>>Richtlinien für die Vereins- und Jugendförderung der Stadt Ebern<<
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 eine Preisbremse für Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Die Wärmepreisbremse funktioniert für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:
Für 80 Prozent des kundenindividuell prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) ist ein gesetzlicher Referenzpreis festgelegt. Der Staat übernimmt die Differenz zum höheren Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis je Kilowattstunde (kWh):
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Die Wärmepreisbremse startet im März 2023, gilt allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremse auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf der Website www.sparenwasgeht.de.
Wir werden alle unsere Kunden, für die dieser Sachverhalt zutrifft, individuell informieren.
Bei der am Donnerstag, den 28. Juli 2022 in Kraisdorf stattgefundenen Teilbürgerversammlung wurde das Baugebiet Sand/Kraisdorf durch Bürgermeister Markus Oppelt und Architektin Christine Bardin, Ingenieurbüro Koenig + Kühnel, Weitramsdorf vorgestellt und die Grundzüge der Planung erläutert. Mit dem Baugebiet sollen 20 Bauplätze zwischen 510 und 1100 Quadratmeter erschlossen werden.
Bebauungspläne Ebern Bebauungspläne Rentweinsdorf Bebauungspläne Pfarrweisach
Aktuelle Stellenausschreibungen bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern und den Mitgliedsgemeinden
Information zur Ausbildung bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern mit den Mitgliedsgemeinschaften Stadt Ebern, Gemeinde Pfarrweisach und Marktgemeinde Rentweinsdorf.
Allgemeiner Hinweis:
Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Freiumschlag beigefügt wurde. Ist dies nicht der Fall, liegen Ihre Unterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens 6 Wochen zur Abholung bereit. Andernfalls werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet. Per Mail eingegangene Bewerbungen werden ebenfalls 6 Wochen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens gelöscht.
Fahrtkosten und sonstige Auslagen im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet.
Sie finden hier die aktuellen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Ebern (Ebern, Pfarrweisach und Rentweinsdorf).