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Auflistung gefährlicher Gegenstände und unerwünschter Gegenstände

Unerwünschte Gegenstände: Werden vom Ordnungsdienst einbehalten und können nach der Veranstaltung wieder abgeholt werden:

  • Bälle aller Art
  • Drohnen aller Größen
  • Dosen aller Art
  • Thermoskannen aus Edelstahl
  • Druckluftfanfaren
  • Spraydosen (Haarspray, Farbspray etc.)
  • Glasflaschen in allen Größen
  • Kleine Messer (z.B. Taschenmesser)
  • Mehr als ein Feuerzeug
  • Laserpointer bis Klasse 2 M
  • Plastikflaschen über 0,5 ltr. Verpackungseinheit
  • Tetrapack über 0,5 ltr. Verpackungseinheit
  • Scheren
  • Werkzeuge aller Art
  • sperrige Gegenstände
  • Megaphone
  • professionelle Foto- und Kameraausrüstung
  • Hand- und Teleskopstative für Kameras aller Art
  • generell Gepäckstücke (Taschen, Rucksäcke) über DIN A4 
  • Tiere

Gefährliche Gegenstände: Bei Feststellung/Auffinden gefährlicher Gegenstände durch den Ordnungsdienst wird die Polizei verständigt

  • Pyrotechnik / Feuerwerkskörper jeglicher Art
  • Feststehende Messer ab 10cm Klingenlänge beidseitig geschliffen
  • Rambomesser
  • Butterflymesser
  • Waffen aller Art (auch Wurfsterne, Schlagringe)
  • Tabletten in Plastikbeuteln
  • Pulver in Plastikbeuteln oder sonstigen ungewöhnlichen Behältnissen
  • Drogen
  • Reizgas
  • Laserpointer ab Klasse 3A aufwärts

Bauen, Wohnen und Umwelt

Die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ebern deckt die unterschiedlichsten Aufgabenbereiche ab. Dabei gilt es einerseits vorhandene Kostbarkeiten zu bewahren etwa in den Bereichen Denkmalschutz oder Naturschutz. Andererseits sind Entwicklungen sowohl im Bestand als auch in Neubaugebieten voranzubringen, von denen die Mitgliedsgemeinden als Wohnort, als Arbeitsplatz- oder als Gewerbestandort profitiert. Bauleitplanung, Leerstands- und Grünflächenmanagement sind dabei ebenso wichtig wie die Arbeitsfelder Abwasserbehandlung, Hoch- und Tiefbau.

Kontakte:

 

 

Plakatierung - Großflächenwerbung/Bauzaunbanner

Wegen der Vielzahl von Anträgen auf Werbung mit Großflächenbannern in Ebern ist es notwendig, durch die Stadt Ebern hier weitere Regeln zu treffen. Um möglichst vielen Vereinen eine Werbung für ihre Veranstaltung zu ermöglichen, muss die Dauer und Anzahl der Banner begrenzt werden. In Ebern gibt es künftig deshalb 4 Tafel-/Bauzaunstandorte sowie 2 Hänge (Seitenstreifen) an denen
Werbebanner angebracht werden können. Der Lageplan zeigt die insgesamt 6 Standorte.

Die Anzahl an Bannern wird je Veranstaltung auf zwei Stück beschränkt, wobei an jedem Standort ein Banner der gleichen Veranstaltung hängen sollte.
An den Tafelstandorten kann jeweils stadteinwärts, sowie stadtauswärts ein Banner aufgehängt werden.

Es besteht zudem auch die Möglichkeit, Veranstaltungswerbung auf einem Großflächenbanner über
das Quartiersmanagement der Stadt Ebern zu bündeln. Bei Werbungen auf diesem Gemeinschaftsbanner, dürfen dann keine weiteren Banner zusätzlich angebracht werden.

Das Plakatieren ist nur Vereinen, nach Genehmigung durch die Gemeinde, für einen Zeitraum von zwei Wochen vor der jew. Veranstaltung gestattet.
Kommerzielle Großflächenplakatierungen sind nicht erlaubt, es sei denn, Sie haben überregionale, touristische Werbewirkung für die Stadt Ebern. Über diese Veranstaltungen wird im Einzelfallentschieden.
Eine Werbung mit DIN A 1 Plakaten ist auf Antrag unabhängig davon selbstverständlich möglich, ebenso die Werbung über unser Mitteilungsblatt.

Anfragen senden Sie bitte für Plakatierungen an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
bzw. für das Mitteilungsblatt an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

<<Antrag auf Aufstellen von Werbeplakaten/Plakatierung>>

Banner für soziale Zwecke, z.B. Aufruf zur Blutspende, sind von den Bestimmungen befreit.

Notfall

Vorsorge für den Notfall

Ob Hochwasser, Brand, Pandemie oder Stromausfall: Für Schadensereignisse, die nicht vorhersehbar sind, ist zumindest eine Vorbereitung für einen Notfall ratsam. Haben wir für solche Fälle (die richtigen) Lebensmittel? Brauchen wir spezielle Medikamente? Haben wir die richtigen Notfallnummern parat und die wichtigsten Dokumente griffbereit? Rechtzeitige Vorsorge ist wichtig, um Notsituationen möglichst unbeschadet zu überstehen. 

Störungsauskunft Stromausfall:

Über aktuelle Störungen gibt es hier weitere Informationen: Störungsauskunft

Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen

Notfall Ratgeber mit Anlaufstellen in der VG Ebern

Checkliste Notfall Bevorratung

EINNAHME VON JODTABLETTEN als Schutzmaßnahme bei einem schweren Unfall in einem Kernkraftwer

Intake of Iodine tablets as protective measure in the event of a severe accident in a nuclear power plant

 

Merkblatt für Tiefbauarbeiten

Bei allen Arbeiten im Straßengrund sind gültigen DIN-Normen in der jeweils aktuellsten Fassung verbindlich zu beachten:

  1. DIN 18300     VOB, Teil C: ATV – Erdarbeiten
  2. DIN 18303     -Verbauarbeiten-
  3. DIN 18304     -Rammarbeiten-
  4. DIN 18305     -Wasserhaltungsarbeiten-
  5. DIN 18308     -Dränagearbeiten bei landwirtschaftlich genutzten Flächen-
  6. DIN 18315     -Straßenbauarbeiten; Oberbauschichten ohne Bindemittel-
  7. DIN 18316     -Straßenbauarbeiten; Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemittel-
  8. DIN 18317     -Straßenbauarbeiten; Oberbauschichten mit bituminösen Bindemittel-
  9. DIN 18318     -Straßenbauarbeiten; Steinpflaster-
  10. DIIN 4117      -Abdichtung von Bauwerken gegen Bodenfeuchtigkeit-
  11. DIN 4123       -Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen-
  12. DIN 4124       -Baugruben und Gräben, Böschungen, Arbeitsraumbreiten, Verbau-
  13. – Merkblatt für das Zufüllen von Leitungsgräben-
  14. – Merkblatt für die Instandsetzung bituminöser Gehwegbefestigungen über Leitungsgräben-
  15. – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTVE-StB)-
  16. – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau (ZTVE-StB)-
  17. – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB)-
  18. – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton (ZTV Beton-StB)-
  19. – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTVA-StB)-
  20. Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO)-
  21. Merkblatt für die Herstellung von Betonsteinpflaster
  22. Merkblatt für den Bau von Fahrbahndecken aus Natursteinpflaster

Öffnungszeiten / Adressen

Sie finden hier Öffnungszeiten verschiederner öffentlicher Einrichtungen.
Über die weiterführenden Links werden Sie gegebenenfalls auf die Internetseiten der jeweiligen Einrichtung weitergeleitet. Für diese Inhalte sind die Einrichtungen bzw. deren Träger verantwortlich.

Verwaltungsgemeinschaft Ebern

Rittergasse 3, 96106 Ebern

Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr  und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt: Tel. 09531/629-0, Fax 09531/629-52 E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wertstoffhof Ebern

Rudolf-Diesel-Straße 7, 96106 Ebern

Mittwoch 15:30 - 18:00 Uhr (Sommermonate), 14:00 - 16:30 Uhr (Wintermonate)
Freitag 15:30 - 18:00 Uhr (Sommermonate), 14:00 - 16:30 Uhr (Wintermonate)
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr (Ganzjährig)
 

Wertstoffhof Pfarrweisach

Hauptstraße 34, 96176 Pfarrweisach
 
Donnerstag 17:00 - 18:00 Uhr (Sommermonate), 15:30 - 16:30 Uhr (Wintermonate)
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr (Ganzjährig)
 

Wertstoffhof Rentweinsdorf

Seestraße 5, 96184 Rentweinsdorf
 
Freitag 16:00 - 18:00 Uhr (Sommermonate), 14:30 - 16:30 Uhr (Wintermonate)
Samstag 13:30 - 15:30 Uhr

Sommer- und Winterzeiten 2023
Sommerzeit: 26.03.23 - 29.10.23 Winterzeit : 30.10.23 - 24.03.24

Weitere Infos: Abfallwirtschaftsbetrieb Haßberge (externer Link)

Grünschnitt, Grüngut: wohin damit? Infos für den Bereich Ebern hier: Abfallwirtschaftsbetrieb Haßberge (externer Link)

Stadtbücherei Ebern

Kirchplatz 2, 96106 Ebern

Weitere Infos: Bücherei der Stadt Ebern

Öffnungszeiten:

Montag 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 10:00 - 13:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 10:00 - 12:30 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt: Tel.: 09531/8317
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 

Beheiztes Freibad am Losberg

 

Hallenbad Ebern

 

Kfz-Zulassungsstelle

Landkreis Haßberge, Außenstelle Ebern, Rittergasse 3, EG, 96106 Ebern

Der Besuch der Kfz-Zulassungsstelle ist nur noch nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.

Sie können Ihren Wunschtermin über das Online-Buchungssystem reservieren, das auf der Homepage des Landkreises Haßberge unter dem Link: www.hassberge.de/topmenu/startseite/terminvereinbarung.html zu finden ist.

Kontakt: Tel. 09531 / 941-169 oder -179, Fax: 09531 / 941-266
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Infos: Kfz-Zulassungsstelle (externer Link)

Finanzamt Zeil a.Main, Außenstelle Ebern

Finanzamt Zeil a. Main, Außenstelle Ebern, Rittergasse 1, 96106 Ebern
Öffnungszeiten: Do: 08:00 - 17:00 Uhr
Kontakt: Tel. 09524 824-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Infos: Finanzamt Zeil a.Main (externer Link)

>>Wichtige Adressen und Telefonnummern<<

Willkommen in der Städtischen Kindertageseinrichtung Jesserndorf

In unserer kleinen, familiären Einrichtung wird Ihr Kind von päd. Fachpersonal individuell begleitet.

In einem ruhigen Umfeld mit viel Zeit und Geduld wird jedes Kind liebevoll da abgeholt, wo es sich in seiner Entwicklung gerade befindet.

Buchungszeiten in den Kiga-Gruppen:
von 4,25 Std. – 7,75 Std.
Gebühren in den Kiga-Gruppen:
von 125,00 € - 165,00 €
Buchungszeiten in der Krippen-Gruppe:
von 3,0 Std. – 7,0 Std.
Gebühren in der Krippen-Gruppe:
von 165,00 € bis 215,00 €

So erreichen Sie uns:

Städt. Kita Jesserndorf
Ringstr. 8
96106 Ebern/Jesserndorf
Tel: 09531/8355
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Waldkindergartengruppe:
Tel: 0170/1246323
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Träger:
Stadt Ebern
Rittergasse3
96106 Ebern
Tel: 09531/629-0

 

 

Richtlinien für die Vereins- und Jugendförderung der Stadt Ebern

  1. Bezuschussung bei Investitionen
    Die Baukostenzuschüsse für Baumaßnahmen werden mit 10 v.H. der durch bezahlte Rechnungen nachgewiesenen Bauaufwendungen gewährt. Auf die Differenz zwischen der nachgewiesenen Rechnungssumme und den durch die Stadt Ebern und das Landratsamt Haßberge festgestellten Kosten im Baugenehmigungsbescheid wird ein Zuschuss von 5 v.H. bewilligt. Maßgebend sind die Endabrechnungssummen des fertiggestellten Projekts.
    Die neuen Zuschussrichtlinien finden nur auf neue, noch nicht begonnene Investitionsmaßnahmen Anwendung.

  2. Allgemeine Vereins- und Jugendfördermittel
    An allgemeinen Vereinsfördermittel (ohne Jugendförderung) werden jährlich 3.500 € zur Verfügung gestellt. Die Beantragung dieser Zuschussmittel erfolgt bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres.
    Hinsichtlich der Vergabe der Mittel entscheidet der Hauptausschuss nach Vorschlag des Kulturrings (Vergabekriterien wie bisher).

    Zusätzlich erhalten Vereine, die Jugendarbeit betreiben, eine Jugendförderung (für die Jugendbetreuung).
    Hierfür stehen jährlich 9.500 € zur Verfügung.
    Die Vereine erhalten pro jugendliches Vereinsmitglied im Alter von sieben bis 18 Jahren bis zu 8 € je Vereinsmitglied unter der Voraussetzung, dass der Verein einen Teil seiner Vereinsbeiträge für das jugendliche Mitglied an übergeordnete Stellen/Verbände abführen muss. Sollten Vereine dabei keine übergeordnete Stelle/Verband haben, muss im Einzelfall eine Entscheidung vom Haupt- und Finanzausschuss getroffen werden. Für die Altersobergrenze ist das Jahr maßgebend, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.
    Die Zuschüsse sind jährlich bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres schriftlich bei der Stadt Ebern per Formblatt zu beantragen. Es ist eine Liste der jugendlichen Vereinsmitglieder beizufügen.
    Darüber hinaus ist ein Nachweis beizufügen, aus dem hervorgeht, dass für die gemeldeten Jugendlichen ein Teil der Vereinsbeiträge an den übergeordneten Verband abgeführt wurde. Verspätet eingehende Anträge können für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.

    Für die anerkannten Übungsleiterstunden (Übungsleiterschein erforderlich) wird ein städtischer Zuschuss in Höhe von 1,00 €/Stunde gewährt, wobei hier ein Höchstbetrag von 6.000 € für alle betroffenen Vereine zur Verfügung steht.
    Die Zuschussanträge mit Meldung der tatsächlich geleisteten Übungsleiterstunden sind von den Vereinen jährlich bis 01.03. (für die tatsächlichen Stunden des Vorjahres) zu stellen. Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

    Für die im Stadtgebiet vorhandenen Musikkapellen, die Jugendliche ausbilden, steht hierfür zusätzlich ein Betrag von insgesamt 660 € (330 € pro Kapelle) zur Verfügung.

    Die unter II genannten Beträge sind Höchstbeträge und werden jährlich in den Haushalt aufgenommen. Sie sind nicht gegenseitig deckungsfähig. Das heißt, dass diese Festbeträge nicht überschritten werden dürfen.
    Bei einer höheren Anzahl von Übungsleiterstunden bzw. Vereinsmitgliedern etc. werden die jeweiligen Sätze anteilig gekürzt, um die Haushaltsansätze nicht zu überschreiten.

    Beispiel:
    Die Summe aller beantragten Übungsleiterstunden ist höher als 6.000 €.

    Lösung: Der Haushaltsansatz – 6.000 € wird durch die Summe aller beantragten Übungsleiterstunden geteilt. Es verbleibt im Ergebnis ein Übungsleiterzuschuss, der kleiner ist als 1€/Stunde.

  3. Städtische Zuschüsse für Jugendfreizeitmaßnahmen
  1. Die Teilnehmer an Jugendfreizeitmaßnahmen müssen in Schul-oder Berufsausbildung stehen, dürfen aber nicht älter als 21 Jahre sein und kein eigenes Einkommen haben. Zum Einkommen zählen nicht Leistungen aus dem Bundes-Ausbildungsförderungsgesetz sowie die Vergütung für Auszubildende. Eventuell auftretende Sonderfälle sind von der Verwaltung sinngemäß zu behandeln.
    Gruppenleiter erhalten ohne Rücksicht auf Alter und Einkommen den Zuschuss nach Ziffer 7, wenn die Zahl der Teilnehmer aus Ebern überwiegt. Es wird 1 Gruppenleiter für 7 Teilnehmer anerkannt.

  2. Die Jugendfreizeitmaßnahmen müssen folgende Mindestdauer haben:
    1. Bei Einbeziehung der Wochentage Montag bis Donnerstag mindestens 5 Tage
    2. an Wochenenden (Freitag mit Sonntag) mit mindestens einer Übernachtung.
  1. Die Jugendfreizeitmaßnahmen sind mit gezielt jugendgemäßen Programm zu gestalten
  1. Bezuschusst werden nur Jugendfreizeitmaßnahmen, die von Vereinen, Verbänden, kirchlichen Institutionen oder caritativen Organisationen durchgeführt werden.
  1. Die Jugendfreizeitmaßnahmen sind für Gruppen von mindestens 7 Teilnehmern durchzuführen.
  1. Der Zuschuss wird höchstens 21 Tage pro Teilnehmer und Jahr gewährt. Bei Teilnahme an mehreren Jugendfreizeitmaßnahmen ist eine mehrmalige Bezuschussung möglich, jedoch nur bis insgesamt 21 Tage für alle Maßnahmen
  1. Der Zuschuss beträgt 3 €/Tag und Teilnehmer. Der Zuschuss wird dabei nur an Teilnehmer aus der Stadt Ebern (inkl. Ortsteile) gewährt. Für derartige Maßnahmen steht jährlich ein Betrag von 4.500 € zur Verfügung.
  1. Der Zuschuss wird nachträglich auf Antrag gewährt. Dem schriftlichen Antrag sind das durchgeführte Programm und die Teilnehmerlisten (bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Rittergasse 3, 96106 Ebern zu erhalten) beizufügen.

Die unter III genannten Beträge sind Höchstbeträge und werden jährlich in den Haushalt aufgenommen. Der Höchstbetrag darf nicht überschritten werden.
Der Höchstbetrag ist dann anteilig zu kürzen.

 

>>Richtlinien für die Vereins- und Jugendförderung der Stadt Ebern<<

Wärmepreisbremse

DIE WÄRMEPREISBREMSE

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 eine Preisbremse für Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Die Wärmepreisbremse funktioniert für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt:

Für 80 Prozent des kundenindividuell prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) ist ein gesetzlicher Referenzpreis festgelegt. Der Staat übernimmt die Differenz zum höheren Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis je Kilowattstunde (kWh):

  • für Fernwärme 9,5 Cent/kWh (brutto)

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.

Die Wärmepreisbremse startet im März 2023, gilt allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremse auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf der Website www.sparenwasgeht.de.

Wir werden alle unsere Kunden, für die dieser Sachverhalt zutrifft, individuell informieren.

Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:

Baugebiet „Sand“ in Kraisdorf, Erfassung von Bauinteressenten

Bei der am Donnerstag, den 28. Juli 2022 in Kraisdorf stattgefundenen Teilbürgerversammlung wurde das Baugebiet Sand/Kraisdorf durch Bürgermeister Markus Oppelt und Architektin Christine Bardin, Ingenieurbüro Koenig + Kühnel, Weitramsdorf vorgestellt und die Grundzüge der Planung erläutert. Mit dem Baugebiet sollen 20 Bauplätze zwischen 510 und 1100 Quadratmeter erschlossen werden.

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Stellenangebote

Aktuelle Stellenausschreibungen bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern und den Mitgliedsgemeinden

Information zur Ausbildung bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern mit den Mitgliedsgemeinschaften Stadt Ebern, Gemeinde Pfarrweisach und Marktgemeinde Rentweinsdorf.

Allgemeiner Hinweis:
Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Freiumschlag beigefügt wurde. Ist dies nicht der Fall, liegen Ihre Unterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens 6 Wochen zur Abholung bereit. Andernfalls werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet. Per Mail eingegangene Bewerbungen werden ebenfalls 6 Wochen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens gelöscht.
Fahrtkosten und sonstige Auslagen im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet.

Bekanntmachungen

Sie finden hier die aktuellen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Ebern (Ebern, Pfarrweisach und Rentweinsdorf).

Aktuelles

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