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Fragen aus der 2. Online-Bürgerinformation

1. Frage:
Was passiert mit zukünftigen Sonnenkollektor-Dachanlagen auf Wohnhäusern in Rentweinsdorf. Werden diese von der zukünftigen Förderung beeinträchtigt - Besitzer von Dachanlagen auf Wohnhäuser benötigen diese PV-Anlage nicht, denn man baut diese Dachanlagen für die Zukunft um selbst etwas zu sparen.

Antwort:
Der von der Regierung erwartete Zubau an Dachanlagen ist ambitioniert, und trotzdem deckt er gerade mal 15% des für die Energiewende benötigten Anteils der Solaranlagen ab. Die Dächer sind faktisch nicht ausreichend, wir könnten nicht genug Strom produzieren. Aktuell wird die Förderung der Dachanlagen durch die Regierung nicht so ausgiebig gefördert wie Freiflächenanlagen. Auf Dachanlagen zu setzen heißt auch die Förderkosten und damit die Kosten der Energiewende zu erhöhen

2. Frage:
Ist in der CO2-Ersparnis der PV-Anlage das erzeugte CO2 vom Herstellungsprozess der Solarmodule mit eingerechnet? Wahrscheinlich nicht - denn dann würde die CO2 Bilanz negativ ausfallen.

Antwort:
Die Module sind nach ca. 2 Jahren amortisiert und danach produziert die Anlage „grünen Strom“. Photovoltaikanlagen amortisieren sich in Deutschland nach ein bis zwei Jahren energetisch – nach dieser Zeit hat die Anlage so viel Energie produziert wie für Herstellung, Betrieb und Entsorgung aufgewendet werden müssen. Konventionelle Energieerzeugungsanlagen mit fossilen Brennstoffen wie Kohle oder Erdgas amortisieren sich demgegenüber nie energetisch, denn es muss im Betrieb immer mehr Energie in Form von Brennstoffen eingesetzt werden, als man an Nutzenergie erhält.

3. Frage:
Wie hoch sind die Pachtkosten für einen 1Ha Fläche?

Antwort:
Die Pacht ist Verhandlungssache und muss mit dem Eigentümer der Flächen vertraglich festgehalten werden. In unserem Fall wird diese weit unter 2.500 Euro liegen. Üblich sind hier Pachtzahlungen von 2.0000 Euro- 3.500 Euro

4. Frage:
Welche Instandhaltungskosten sind im Jahr zu veranschlagen?

Antwort:
Die Instandhaltung ist in einem Vertragsmodell mit Wartung, Instandhaltung so wie der Überwachung enthalten. Beträge sind im einzelnen noch genauer zu ermitteln, wenn es in die Detailplanung geht.

5. Frage:
Warum stellt man keine zwei Windräder in den Rotenhanwald? Weniger Flächenfrass und mehr Leistung bei der Energieerzeugung?

Antwort:
Mögliche Windstandorte im Landkreis Haßberge sind im Regionalplan festgelegt. Am Standort Rentweinsdorf ist keine Windenergie geplant.

6. Frage:
Wie hoch ist der Wirkungsgrad dieser Anlage?

Antwort:
Der durchschnittliche Wirkungsgrad einer PV Anlage liegt bei 16-20%. Dies erscheint gegenüber einem konventionellen Kraftwerk niedrig. Jedoch ist der Wirkungsgrad ein Instrument, um die eingehende Strahlungsenergie mit der elektrischen Energie ins Verhältnis zu setzen. Solange die eingehende Strahlungsenergie nichts kostet, anders als bei konventionellen Energieträgern, ist der Wirkungsgrad nicht wirklich wichtig.

7.Frage:
Die Gemeinde darf sich laut Bayerischer Gemeindeordnung nicht beteiligen, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Können Sie dazu was sagen?

Antwort:
Die Gemeinde darf nach Art 87 Bayerische Gemeindeordnung  beteiligter an solchen Anlagen sein. Art 57 GO 10.57: Die Energieversorgung der Bevölkerung ist eine Aufgabe der gemeindlichen Daseinsvorsorge und fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden. Sie ist aber grundsätzlich auf den im Gemeindegebiet bestehenden Bedarf begrenzt.

8. Frage:
Warum ist das Eigenkapital der Bürgerbeteiligung bei der hohen Gesamtinvestition von vielen Millionen auf 500.000 € beschränkt ?

Antwort:
Dies ist eine Annahme der BEG und kann natürlich bei erhöhtem Interesse nach oben korrigiert werden, solange eine Mindestrentabilität von >3% gegeben ist.

9. Frage:
Blühen die Flächen auch nach Jahren noch, oder werden durch das Mulchen/Mähen die blühenden Pflanzen nicht  unterdrückt und durch Gras überwuchert?

Antwort:
Durch strengeren Regeln der Naturschutzbehörden im Gegensatz der letzten Jahre, sind die Flächen unterhalb der Module weiter in den Fokus gerückt. Hierdurch gibt es mehr auflagen die eine Blütezeit verlängern oder aufrechterhalten sollen. Weiter kann sich die Gemeinde selbst die Aufwertung der Flächen zusätzlich auferlegen.

10. Frage:
Frage an Herrn von Rotenhan: Wenn Sie sich so für den Umweltschutz und Artenschutz einsetzen, warum werden Ihre Flächen nicht ökologisch bewirtschaftet?

Antwort:
Die Nutzung der Flächen ist auch eine wirtschaftliche Sache, wie dieses Projekt auch.

11. Frage:
Wie sind die 500.000€ im Verhältnis zu den 10MWp der Bürgerbeteiligung zu sehen? wenn die gesamte Anlage ca. 20 Mio kostet müssten die Bürger ca. 5 Mio € einbringen!?

Antwort:
Der Rest würde durch Banken Finanziert werden. Der komplette Betrag wird nicht ausschließlich durch Bürger des Landkreises zu stemmen sein. Auch durch den Gesellschaftervertrag ist eine Obergrenze von 50.000 Euro festgesetzt worden.
In der Regel wird 10% der Investitionssumme als Eigenkapital bei einer Bürgeranlage eingebracht. Der Rest wird über Fremdkapital durch die Bank beigestellt. Dies ist bei dem heutigen Zinsrahmen der KFW die wirtschaftlichste Lösung für eine Bürgerbeteiligungsanlage.

12. Frage:
Auf welche Flächenteil baut die Gemeinde?

Antwort:
Dies kann erst in der Detailplanung festgestellt werden.

13: Frage:
 Garantieren Sie die Gewerbesteuereinnahmen? Oder läuft es wie  mit der Hebendorfer Anlage?  In Hebendorf würden die Bienen übrigens verhungern, denn da blüht nichts mehr.

Antwort:
Die Anlage in Hebendorf wurde degressiv abgeschrieben. Das heißt, sie wirft am Anfang nichts bis wenig Gewerbesteuer ab. Aber nach ein paar Jahren wird die Gewerbesteuer vermehrt kommen. Wie man es jetzt auch schon in den Kassen erkennt.

14. Frage:
Es muss ja sicher auch eine Abbiegespur gebaut werden um zur Tankstelle zu kommen, wer baut diese?

Antwort:
Nach jetzigem Stand muss hier keine Abbiegespur gebaut werden.

15. Frage:
Es wurde noch gefragt, ob die kostenlose Lademöglichkeit für die Rentweinsdorfer Bürger eine gewisse Laufzeit hat bzw. wie lange das Angebot vertraglich zugesichert wird.

Antwort:
Bisher gibt es keine Laufzeit. Wie die Tankstelle sich verhält und für wen diese zur Freien Verfügung steht. Ob nur Rentweinsdorfer Bürger oder für alle, bleibt noch zu erörtern.

16. Frage:
Wie sieht es aus mit den Auswaschungen vom Material und  von den stützen und den Platten in den Boden.

Antwort:
Eine Auswaschung findet aufgrund der Beschichtungen und Beständigkeit der Materialien nicht satt.

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Kindergarten / Schule / Ferienabenteuer

Kindertagesstätte "Pfiffikus", Gemeinde Pfarrweisach

Bahnhofstraße 11
96176 Pfarrweisach
09535-399
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Grundschule Maroldsweisach

https://grundschule-maroldsweisach.jimdosite.com

Schulstraße 2
96126 Maroldsweisach
Tel.: 09532-1635
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Grundschule Maroldsweisach/Außenstelle Pfarrweisach

Schulstraße 8
96176 Pfarrweisach
 09535/921023

 

FAQ - während der 1. Veranstaltung

1.             100% Risikofrei gibt es nicht  

Die Anlage der Gemeinde wird erst errichtet, wenn durch eine Ausschreibung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ein Zuschlag erteilt wurde. Diese Vergütung gilt für eine Laufzeit von 20 Jahren, durch diesen Prozess wird das Risiko für das Kapital der Bürger auf ein absolutes Minimum reduziert. 

2.             Warum ist die Differenz des möglichen Gewinns so groß?  

Die Bürger so früh wie möglich in das Projekt einzubinden war Wunsch der Projektpartner, wohlwissend, dass die Informationen, die zu diesem Zeitpunkt geteilt werden können, noch nicht im Detail festgelegt sind. In der Momentanen Situation sind einige Punkte noch nicht abschließend zu bewerten, beispielsweise gibt es aus dem Bereich Naturschutz möglicherweise Auflagen die mit hohen Kosten verbunden sind. Ganz entscheidend für den Gewinn ist neben dem stark schwankenden Modulpreis auch die mögliche Vergütung, diese kann tatsächlich alleine eine so große Differenz im Gewinn ausmachen. Da der Prozess der Bauleitplanung wie dargestellt sehr lange sein wird, ist es nicht möglich die Einschätzung des Gewinns genauer zu beziffern, die genannten Zahlen entsprechen der Erwartung. Wichtig ist, dass wir die Sicherheit haben vor Eintritt der Verpflichtungen diese Zahlen genauer zu bestimmen, um damit das Risiko auf ein Minimum zu reduzieren. 

3.             Was fällt an Zuteilung der Schlüsselzuweisung vom Landkreis weg, wenn so viel Gewerbesteuer fließt?  

Die Steuermehreinnahmen bei der Gewerbesteuer führen dazu, dass sich die Steuerkraft und auch die Umlagekraft der Gemeinde erhöhen. Als Folge muss die Gemeinde in künftigen Jahren eine höhere Kreisumlage zahlen und muss mit etwas geringeren Schlüsselzuweisungen rechnen. Es wird jedoch auf jeden Fall immer ein Teil der Mehreinnahmen bei der Gemeinde verbleiben.

4.             Die Fläche fällt aus der landwirtschaftlichen Nutzung raus  

In Bayern werden sehr viele Flächen für die Produktion von Futtermitteln verwendet. Dabei werden bspw. über 40% der Rindfleisch- und Milcherzeugnisse exportiert. Die Konkurrenz besteht demnach nicht zwischen der Nahrungsmittelproduktion für die Region, sondern zwischen einem wirtschaftlichen Handelsgut und der regionalen Energieversorgung. Moralisch betrachtet kann der Export von Fleisch nicht über die klimaschonende Energiegewinnung gestellt werden. 

Die Entwicklung der Landwirtschaft der letzten Jahre, eine rasante Spezialisierung, starke Reduktion auf wenige große Betriebe mit sehr großen Tierzahlen, sowie der große Flächenbedarf für Energiepflanzenproduktion, ist seit ca. 2 Jahren stark rückläufig. Verschiedene Krankheiten unter Nutztieren und in Folge der stark zurückgegangene Fleischabsatz sowie die Folgen der Corona-Pandemie zwingen viele Landwirte zum Umdenken. Damit eröffnen sich den Landwirten wieder neue Wege die sie dankend annehmen, Photovoltaik als zusätzliches Standbein ist sehr gefragt. Im Bereich der Biogasnutzung verändert sich der Bedarf ebenfalls massiv, viele Anlagen liefern in einem flexiblen Betrieb Strom dann, wenn er im Netz gebraucht wird um Sonne und Wind auszugleichen. Auch hier werden vermehrt Flächen frei die eine neue Nutzung suchen.  

5.             Wie hoch ist der CO2-Input bei und vor der Installation  

Solarmodule haben eine absolut positive Ökobilanz. Selbst die Energie, die für ihre Herstellung gebraucht wurde, spielen sie in nur 2 Jahren locker wieder ein. Laut einer Studie des Fraunhofer ISE* erzeugt ein System im Laufe seines Lebens sogar 10-mal mehr Energie. Gleichzeitig entlasten Solaranlagen die Umwelt jährlich um mehrere Millionen Tonnen CO2. Wenn Sie z. B. rund 3.000 kWh im Jahr produzieren und pro Kilowattstunde rund 0,6 kg weniger Kohlendioxid freigesetzt wird, sind das rund 1.800 kg weniger CO2. Eine wirklich saubere Leistung! 

6.             Bodenpunkte  

Die Betrachtung der Bodenpunkte ist eine einseitige Bewertung, sie betrachtet ausschließlich den möglichen landwirtschaftlichen Ertrag, keine sonstigen wirtschaftlichen, sozialen oder ökologischen Faktoren. Die Forderung beste Böden für die Produktion von Nahrungsmitteln zu nutzen und damit die Eigenversorgung sicher zu stellen ist akzeptabel, allerdings müsste konsequenterweise auch darauf verzichtet werden diese Böden für Energiepflanzen - wie sie aktuell angebaut werden - oder für die Futtermittelproduktion für die exportorientierte Fleischproduktion zu verwenden. Diese Forderung kommt aus der Landwirtschaft verständlicherweise nicht, hebt aber die Forderung gute Böden nicht zur Photovoltaiknutzung heranzuziehen auf. 

7.             Wird ohne Düngung ein Magerrasen aus der Fläche?  

Ein Magerrasen entsteht nicht aufgrund fehlender Düngung, sondern in erster Linie auf einem nährstoffarmen Boden. Der Boden ist nicht nährstoffarm, weshalb eine mit den Behörden abgestimmte Aussaat heimischer Gräser und Blühpflanzen keinen Magerrasen, sondern vielmehr eine artenreiche Pflanzenvielfalt erwarten lässt. 

8.             Welche laufenden Kosten sind geplant?  

Unserer Kalkulation basiert auf der Annahme, dass im ersten Jahr laufenden Kosten i. H. v. ca. 470 TEUR gemeinsam für die Gesamtanlage anfallen. 

Wie sieht es nach Ablauf aus? Rückbaukosten? Der Rückbau wird von vornherein über eine bei einer deutschen Bank eingelegte Sicherheit abgesichert. Auch wenn momentan der Rückbau aufgrund des hohen Materialwertes keine Kosten verursachen würde, soll dieser für jeden späteren Zeitraum finanziell gesichert bleiben. 

9.             Wer wird Hauptinvestor sein?  

Die Frage ist aufgrund der Projektkonstellation nicht eindeutig zu beantworten. Hauptinvestor für den EEG-Anlagenteil ist die BEG bzw. die Gemeinde, Hauptinvestor für den zweiten Anlagenteil (PPA-Fläche), mit deutlich erhöhtem Risiko, ist Herr v. Rotenhan. Aufgrund der Notwendigkeit des Baus eines Umspannwerkes und den damit verbundenen hohen Fixkosten, werden jedoch beide Anlagenteile gleichermaßen benötigt. 

10.           Wer hat alles ein E-Auto?  

Die Elektromobilität ist ein stark wachsendes Segment, im Jahr 2020 hat sich der Absatz gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt, knapp 10% der in diesem Jahr neu zugelassenen Fahrzeuge haben einen elektrischen Antrieb. Der Bedarf an Lademöglichkeiten wächst deshalb stetig, die umweltfreundlichen Antriebe durch die Möglichkeit kostenlos zu laden zu fördern ist daher eine sinnvolle und zukunftsorientierte Idee der Familie von Rotenhan. 

13.           Was passiert mit der Anlage nach den 25 Jahren?  

Der Stand der Technik lässt eine Haltbarkeit der Module - unter Vorbehalt einzelner Austauschmaßnahmen - von ca. 25 Jahren erwarten. Eventuell kann die Anlage in der Form auch bis zu 30 Jahre genutzt werden. Wenn nicht, gibt es einmal die Möglichkeit die Anlage mit neuen, vermutlich leistungsstärkeren Modulen zu ersetzen, zum anderen kann jedoch ein vollständiger Rückbau vollzogen werden. Da weder Fundamente noch andere mit dem Boden dauerhaft verankerte oder den Boden verdichtende Bestandteile verbaut werden, kann der Boden unter der Anlage innerhalb weniger Wochen wieder für die Landwirtschaft zur Verfügung stehen. 

14.           Ist eine Grünflächenbearbeitung zwischen den Modulen wirtschaftlich?  

Eine wirtschaftliche Nutzung der Flächen unter den Modulen wird seitens der Behörden ausgeschlossen und würde auch dem Ziel, auf dieser Fläche einen möglichst hohen Wert für den Artenschutz darzustellen, entgegenstehen. Zwischen den Modulflächen wird entsprechend der im Bauleitverfahren entwickelten Auflagen Grünpflege betrieben, die Abstände der Reihen ermöglichen eine wirtschaftliche Umsetzung. 

15.           Gibt es auf die Bürgerinvestition eine Förderung oder einen Zuschuss?  

Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz wird der Strom aus der Anlage zu einem langfristig festgelegten und derzeit etwas über dem Marktpreis stehenden Preis vergütet. Weitere Förderungen, bspw. für den Anteil der Bürgerbeteiligung, gibt es aus Bundes- oder Landesmitteln nicht. 

16.           Wie lange ist die Laufzeit kalkuliert?  

Die Vergütung nach dem EEG-Gesetz wird auf 20 Jahre festgelegt, die Lebensdauer der Anlage wird derzeit mit mindestens 25 Jahren erwartet. 

17.           Wie viele Menschen können dann nicht mehr ernährt werden?  

Die bayerische Landwirtschaft erwirtschaftet ein sehr hohes Maß an Überproduktion, gerade in den Bereichen mit einem besonders hohen Flächenbedarf wie Rindfleisch und Milchprodukten. Es gibt demnach niemanden der aufgrund der Nutzung dieser Fläche für die Produktion von Sonnenstrom nicht mehr genug zu essen hat. 

18.           Andere Anlagen sind nach 1,5 Jahren noch nicht am Netz, die Energie wird scheinbar nicht gebraucht 

IBC Solar AG wurde unter anderem deshalb als Projektpartner gewählt, da dahinter 38 Jahre Erfahrung in der Entwicklung von Photovoltaikprojekten stehen. Die Sicherung und Herstellung eines Netzverknüpfungspunktes gehören zu einem Photovoltaikprojekt wie der Kanalanschluss zu einem Haus. Wenn es Unternehmen gibt, die ohne Netzanschluss bauen ist das ein Fehler, der nicht auf andere zu übertragen ist. 

19.           Gibt es eine Abnahmegarantie für so viel Strom?  

Strom aus erneuerbaren Energien hat Vorrang bei der Einspeisung im Netz. Innerhalb der Laufzeit dieser Anlage ist nicht zu erwarten, dass die Leistung aus erneuerbaren Energien so hoch ist, dass es zu Abnahme-Engpässen kommen könnte. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sichert die Vergütung jedoch selbst in diesem Falle zu. Wenn über einen längeren Zeitraum negative Strompreise den Markt beherrschen erhalten Betreiber von Photovoltaikanlagen für den in dieser Zeit eingespeisten Strom keine Vergütung, jedoch werden diese Situationen mit der Abschaltung der großen Atom- und Kohlekraftwerke immer seltener entstehen. Ab vier aufeinanderfolgenden Stunden negativer Preise erhält der Erzeuger keine Vergütung mehr, diese Zeit wird jedoch auf die Laufzeit der Anlage nach EEG aufgerechnet. 

20.           Kann man die Anlage von Richtung Sendelbach und Mauschendorf nicht sehen?  

Die Anlage ist auch aus dieser Richtung nicht exponiert, und von den Gebäuden nicht sichtbar. Möglicherweise kann der eingegrünte Zaun aus gewissen Positionen wahrgenommen werden. 

21.           Warum werden vorhandene Möglichkeiten nicht genutzt, bspw. stehende Windräder?  

Wenn in Bayern Windräder stehen gibt es dafür zwei Möglichkeiten - es fehlt an Wind, oder die Anlage hat einen technischen Defekt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Laie ausgerechnet einen der sehr seltenen Momente der Zwangsabschaltung beobachtet ist fast ausgeschlossen. Es ist jedoch häufig so, dass der Wind auf dem Boden beachtlich scheint, während er in der Höhe der Windräder zu gering ist um die je nach Modell notwendige Anlaufgeschwindigkeit zu erreichen. Die landläufige Meinung, dass Windräder in Bayern häufig stehen weil der Strom nicht benötigt wird oder die Netze überlastet sind ist völlig falsch. 

22.           Was wenn irgendwann die Fläche für Nahrungsmittel benötigt werden  

Sollte die Versorgung mit Nahrungsmitteln derart knapp werden, dass die Flächen nicht mehr ausreichen wäre die Photovoltaikanlage innerhalb weniger Wochen vollständig zurückgebaut und die Fläche wieder für die landwirtschaftliche Nutzung bereit. Diese Situation ist jedoch nicht zu erwarten da die bayerische Landwirtschaft deutlich mehr Produziert als wir selbst benötigen. 

23.           Können weitere Anlagen durch Landwirte gebaut werden  

Es gibt keine Beschränkung wie viele Anlagen in einer Region gebaut werden dürfen. Das EEG beschränkt lediglich den Bau einer weiteren vergüteten Anlage im Umkreis von 2km für eine Leistung von 20MW und eine Laufzeit von 2 Jahren. 

24.           Warum werden nicht erst die Dachflächen genutzt  

Zum einen sind Dachflächen in privater Hand, jeder kann selbst entscheiden ob er sie mit Photovoltaik belegt oder nicht. Dass trotz der großen wirtschaftlichen Vorteile nach wie vor sehr viele Dächer nicht genutzt werden zeigt dass die Bereitschaft nicht ausreicht. Eine Zwangs-Eindeckung wäre jedoch kein geeigneter Weg. Zumal nicht jedes Dach für PV aus technischer bzw. wirtschaftlicher Sicht geeignet ist 

Der von der Regierung erwartete Zubau an Dachanlagen ist ambitioniert, und trotzdem deckt er gerade mal 15% des für die Energiewende benötigten Anteils der Solaranlagen ab. Die Dächer sind faktisch nicht ausreichend, wir könnten nicht genug Strom produzieren. 

Außerdem sind Dachanlagen deutlich teurer als Freiflächen in der Errichtung, deshalb werden Dachanlagen deutlich höher gefördert als Freiflächenanlagen. Letztere können bereits ohne Förderung am Markt ihren Strom verkaufen, was bei Dachanlagen noch nicht gelingt. Die Förderung wird jedoch auf den Bürger umgelegt, eine bevorzugte Nutzung der Dachflächen gegenüber den Freiflächen würde demnach zu deutlichen Mehrkosten für jeden Haushalt führen. 

26.           Was muss noch gebaut werden um den Strom einzuspeisen?  

Die Photovoltaikanlage benötigt einen Netzverknüpfungspunkt, voraussichtlich muss zur Einspeisung in die bestehende am PV-Park verlaufende 110kV Freileitung auch ein kleines Umspannwerk errichtet werden. Dies wird entweder innerhalb der Anlage realisiert, oder im Bereich der Gemeinde Gerach. 

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FAQ - Behauptungen gegen die Anlage in Rentweinsdorf

1.             So eine große Anlage wirkt optisch zu massiv  

Da die Anlage keine exponierte Lage hat, ist die Größe für den Betrachter nicht ersichtlich. Ob vier Hektar oder 40, der Betrachter kann keinen Unterschied erkennen sofern er nicht exponiert darauf blickt. 

2.             Wir haben schon genug erneuerbare Energien  

Die Energiegewinnung wird künftig dezentral geschehen. Wie bei der Nahrungsmittelproduktion auch, ist das Potential auf dem Land deutlich größer als in der Stadt, während in der Stadt deutlich mehr benötigt wird. Es ist daher notwendig, dass im ländlichen Raum die Versorgung der Stadt gewährleistet wird, eine Betrachtung ausschließlich auf den eigenen Bedarf wäre hinsichtlich der Versorgung der Stadtbevölkerung rücksichtslos.

3.             Die Spazierwege entlang der Anlage werden verbaut  

Die Wege wie sie heute vorhanden sind bleiben bestehen. Zwischen den Wegen und der Anlage werden die gleichen Abstände gehalten wie zu den Straßen, das bedeutet, dass Sie künftig an einem grünen Gebüsch entlangspazieren das auch im Winter den Blick auf die Anlage größtenteils verdeckt, dahinter kommt ein Zaun, und mit einigem Abstand dahinter die ersten Module - mit 8 bis 12m Abstand zu Ihrem Spazierweg. Die Eingrünung kommt auch der Artenvielfalt zu Gute, da hier viele verschiedene Tiere ein Zuhause finden. Auch der Boden profitiert von Bäumen und Büschen, da die tiefen Wurzeln Wasser in die oberen Schichten befördern, ein Vorteil für viele Pflanzen. Nicht umsonst wird die Wertigkeit von Feldgehölzen für den Naturschutz als besonders hoch angesehen. 

4.             Es wird wieder keine Gewerbesteuer geben  

Das Eigentümermodell sieht den Sitz der Betreiber dauerhaft in Rentweinsdorf vor, somit kann und wird die Gewerbesteuer zu 100% vor Ort abgeführt. Auch stehen hinter dem Projekt keine großen Investoren die über Abschreibungen die Zahlung umgehen können. 

5.             Die Anlage ist laut  

Nach heutigem Stand der Technik werden keine Zentralwechselrichter mehr verbaut, wie sie in älteren Anlagen häufig zu sehen und zu hören sind. Moderne Anlagen nutzen Wechselrichtertechnologie wie sie in jeder Dachanlage auch verwendet werden und in Wohnhäusern im Keller oder unter dem Dach angebracht sind. Die Geräusche dieser Wechselrichter sind kaum wahrnehmbar. 

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FAQ - Behauptungen gegen die Energiewende

1.             Wir schalten unsere Atomkraftwerke ab und beziehen dann Atomstrom aus dem Ausland 

Die Atomenergie wird in ganz Europa quasi abgeschaltet. Von den 138 Reaktoren werden in den kommenden 15 Jahren 130 geplant oder aus Altersgründen heruntergefahren. Lediglich 2 wurden in den vergangenen 15 Jahren begonnen zu bauen, einer wurde in den vergangenen 15 Jahren fertiggestellt. 6 weitere sind seit teilweise 34 Jahren im Bau, derzeit gibt es keine AKW in Planung. 2035 werden faktisch nicht mehr als 10 Reaktoren im Betrieb sein. 

Aufgrund der Vorlaufzeit von mindestens 15 Jahren für den Bau und wesentlich länger für die Planung eines AKW kann heute gesagt werden, dass die Atomenergie in Europa in absehbarer Zeit keinen nennenswerten Anteil der Stromversorgung bereitstellt.  

2.             Wir haben die höchsten Strompreise der Welt  

Die Endverbraucherpreise in Deutschland bestehen nur zu einem Fünftel aus den tatsächlichen Kosten für die Stromerzeugung, der Rest sind Netzentgelte, Umlagen, Steuern und Abgaben. Die Kosten der Stromerzeugung sind in Deutschland in einem europaweiten guten Mittelmaß, die restlichen Kosten sind politisch Auferlegt. Andere Länder legen weniger um, bezahlen dies dann aus anderen Quellen, weshalb der Endverbraucherpreis keine gute Vergleichsbasis darstellt.  

3.             Wir exportieren unseren erneuerbaren Strom ins Ausland  

Photovoltaik-, Windenergie-, Biomasse- und Wasserkraftanlagen lassen sich in Sekundenschnelle regeln, wir müssten keinen Strom produzieren den wir nicht benötigen. Die konventionellen Kraftwerke in unserem Netz aber, Kohlekraftwerke und Atomkraftwerke, sind nur schwer regelbar. Sie erzeugen den enormen Überschuss in Deutschland der exportiert wird, teilweise mit teuren Folgen für den deutschen Endverbraucher. Deutschland ist jedoch auch im europäischen Verbundnetz integriert und profitiert von der Stabilisierung des Netzes, muss aber via Regelenergie/Stromexport auch dazu beitragen.

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FAQ - Behauptungen gegen PV allgemein

1.             PV-Freiflächenanlagen nehmen der Landwirtschaft die Flächen weg  

In Bayern werden sehr viele Flächen für die Produktion von Futtermitteln verwendet. Dabei werden viele Produkte exportiert, bspw. über 40% der Rindfleisch- und Milcherzeugnisse. Die Konkurrenz besteht demnach nicht zwischen der Nahrungsmittelproduktion für die Region, sondern zwischen einem wirtschaftlichen Handelsgut und der regionalen Energieversorgung. Moralisch betrachtet kann der Export von Fleisch nicht über die klimaschonende Energiegewinnung gestellt werden. 

Die Entwicklung der Landwirtschaft der letzten Jahre, eine rasante Spezialisierung, starke Reduktion auf wenige große Betriebe mit sehr großen Tierzahlen, sowie der große Flächenbedarf für Energiepflanzenproduktion, ist seit ca. 2 Jahren stark rückläufig. Verschiedene Krankheiten unter Nutztieren und in Folge der stark zurückgegangene Fleischabsatz sowie die Folgen der Corona-Pandemie zwingen viele Landwirte zum Umdenken. Damit eröffnen sich den Landwirten wieder neue Wege die sie dankend annehmen, Photovoltaik als zusätzliches Standbein ist sehr gefragt. Im Bereich der Biogasnutzung verändert sich der Bedarf ebenfalls massiv, viele Anlagen liefern in einem flexiblen Betrieb Strom dann, wenn er im Netz gebraucht wird um Sonne und Wind auszugleichen. Auch hier werden vermehrt Flächen frei die eine neue Nutzung suchen.  

2.             Solarstrom sollte auf dem Dach produziert werden  

Die Produktion von Solarstrom auf dem Dach ist wichtig. Allerdings sind nicht alle Hauseigentümer bereit ihre Dächer mit Anlagen zu belegen, und selbst wenn, wäre das nicht ausreichend um den für die Energiewende notwendigen Anteil von Solarstrom zu erzeugen. Außerdem sind Anlagen auf dem Dach nach wie vor deutlich teurer, während Freiflächen fast oder ganz ohne Förderung auskommen, ist diese auf dem Dach noch notwendig. Auf Dachanlagen zu setzen heißt auch die Förderkosten und damit die Kosten der Energiewende zu erhöhen. 

3.             Durch die Module und Unterkonstruktionen gelangen Giftstoffe in den Boden und das Grundwasser  

Vor einigen Jahren wurde in Asien noch viel mit Blei gelötet, defekte Module waren daher eine Gefahrenquelle für Bleiauswaschungen. Mittlerweile wird auch in Asien bleifrei gelötet, so dass diese Gefahr gebannt ist. 

Die offenen Stahlprofile der Unterkonstruktion sind der Beregnung nicht direkt ausgesetzt. Wie straßenbegleitende Leitplanken werden sie üblicherweise verzinkt. In sehr geringem Maße kann es je nach Umgebungsbedingungen bei den Pfosten zu Zinkauswaschungen kommen. In sensiblen Bereichen, wie Wasserschutzgebieten, wird durch eine spezielle magnesiumhaltige Beschichtung („Magnelis“) der Pfosten der Korrosionsschutz um das 10-fache erhöht und gleichzeitig die Zinkabschwemmrate etwa um 80% reduziert.  

4.             Der Boden wird durch die Anlage versiegelt  

Die Gestelle für die Module werden in den Boden gerammt, es werden keine Fundamente gesetzt. Die Versiegelung liegt bei weniger als 1% der Fläche, während die restliche Fläche ausreichend Licht und Wasser erhält. 

5.             Photovoltaik funktioniert nur mit staatlicher Förderung  

Die Photovoltaik wurde durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz stark gefördert, was sich mittlerweile ausbezahlt. Obwohl die zugesicherte Einspeisevergütung teilweise nur noch ein Zehntel der vor vielen Jahren bezahlten beträgt, kann eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich betrieben werden. Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind mittlerweile Marktfähig, das bedeutet, dass sie ohne jegliche Förderung auskommen können. Dort wo eine Förderung durch das EEG genutzt wird dient das in erster Linie noch der Sicherheit. 

 

6.             Photovoltaik erzeugt Elektrosmog  

Sämtliche Emissionen einer Photovoltaikanlage im Elektromagnetischen Spektrum, die die elektrotechnischen Komponenten (Wechselrichter und Transformator) der PV-Anlage im Betrieb emittieren, liegen unterhalb der Messwerte des Hintergrundrauschens. Das Hintergrundrauschen setzt sich u.a. aus den Signalen von verschiedenen öffentlichen und privaten Sendern zusammen. Das sind insbesondere im Langwellenbereich das Zeitsignal für Funkuhren, Wetterfunk, Navigation und Steuerungen via Funk. 

Unabhängige Messungen konnten keine signifikanten Signale erkennen die der Photovoltaikanlage zuzuordnen wären. Es gibt demnach keine Gefahr durch Elektrosmog aus der Anlage. 

7.             Nachts scheint keine Sonne und bei schlechtem Wetter gibt es auch keinen Strom  

Die Energiewende ist nur mit einem Mix aus verschiedenen Quellen unter Einbindung von Speichern und der Koppelung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität möglich. Die Sonnenenergie hat hierbei den Vorteil, dass sie einen hohen Grad an Dezentralität bietet und mit guter Vorhersage und sehr zuverlässig genau dann Strom liefert, wenn wir am meisten brauchen. Selbst bei schlechtem Wetter ist dennoch eine Energieproduktion von gut 30% erreichbar, da auch diffuses und schwaches Licht den photovoltaischen Effekt ermöglicht 

8.            Photovoltaikanlagen blenden  

Für unsere Photovoltaikanlagen werden stets Blendgutachten erstellt, auch wenn das nicht immer gefordert wird. Sollte eine Blendwirkung zu erwarten sein, werden unterschiedliche Maßnahmen zur Verhinderung ergriffen. 

9.             Solarzellen sind Sondermüll  

Solarzellen bestehen aus Silicium der aus Sand gewonnen wird und recyclebar ist. Hinzu kommen Glas für die Abdeckung, Alu für den Rahmen, sowie kunststoffbezogene Presspappe. 95% einer Solarzelle sind heute recyclebar. Ziel ist es jedoch nach 20 bis 30 Jahren Nutzung im Solarpark alle funktionsfähigen Module in einem second-life zu nutzen, bis sie gänzlich defekt sind. 

10.           Solarmodule haben eine schlechte Energiebilanz  

Solarmodule haben eine absolut positive Ökobilanz. Selbst die Energie, die für ihre Herstellung gebraucht wurde, spielen sie in nur 2 Jahren locker wieder ein. Laut einer Studie des Fraunhofer ISE* erzeugt ein System im Laufe seines Lebens sogar 10-mal mehr Energie. Gleichzeitig entlasten Solaranlagen die Umwelt jährlich um mehrere Millionen Tonnen CO2. Wenn Sie z. B. rund 3.000 kWh im Jahr produzieren und pro Kilowattstunde rund 0,6 kg weniger Kohlendioxid freigesetzt wird, sind das rund 1.800 kg weniger CO2. Eine wirklich saubere Leistung! 

11.           Die Photovoltaik liefert keinen relevanten Beitrag zur Energieversorgung  

Im Jahr 2020 deckte Strom aus Photovoltaikanlagen 9,3% des Bruttostromverbrauchs in Deutschland ab. An sonnigen Tagen kann Photovoltaik zeitweise über zwei Drittel unseres Stromverbrauchs decken. 

12.           Solaranlagen sollen dort stehen wo die Sonne am meisten scheint, in der Wüste  

Solarmodule mögen es sonnig, aber nicht heiß, denn hohe Temperaturen reduzieren den Wirkungsgrad der Module. Die Einstrahlung in Deutschland ist ausreichend gut um nachhaltig Strom mit Solarmodulen zu erzeugen und kühl genug um hohe Wirkungsgrade zu erreichen. Ideale Bedingungen für Photovoltaik. Außerdem findet sich in der Wüste auch keine Infrastruktur, um den Strom abzutransportieren 

13.           Solaranlagen heizen den Boden auf  

Solaranlagen können zwar den Naturgesetzen entsprechend lediglich ca. 20% der Strahlungsenergie in elektrische Energie wandeln, das bedeutet jedoch nicht, dass die restliche Energie als Wärme abgestrahlt wird. Der Großteil wird reflektiert, die Module erwärmen die Umgebung bis zu 1m Entfernung bei sehr starker Einstrahlung maximal um 0,5°. Ströme auf Kabeln sind gemäß strenger Normen berechnet, d.h. der Strom soll verlustarm transportiert werden und nicht in Wärme aufgehen. Kabeltemperaturen entsprechen daher, mit einem Aufschlag, weitestgehend den Außentemperaturen. 

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Stellenangebote

Aktuelle Stellenausschreibungen bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern und den Mitgliedsgemeinden

Information zur Ausbildung bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern mit den Mitgliedsgemeinschaften Stadt Ebern, Gemeinde Pfarrweisach und Marktgemeinde Rentweinsdorf.

Allgemeiner Hinweis:
Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Freiumschlag beigefügt wurde. Ist dies nicht der Fall, liegen Ihre Unterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens 6 Wochen zur Abholung bereit. Andernfalls werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet. Per Mail eingegangene Bewerbungen werden ebenfalls 6 Wochen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens gelöscht.
Fahrtkosten und sonstige Auslagen im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet.

Bekanntmachungen

Sie finden hier die aktuellen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Ebern (Ebern, Pfarrweisach und Rentweinsdorf).

Aktuelles

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