logo stadt

  • 1
  • Öffnungszeiten / Adressen
  • 1
  • 1
  • 1
  • 1

Informationen zum Glasfaserausbau in der Kernstadt Ebern

Am 03. April 2025 erfolgte der Bau-Kickoff für den Glasfaserausbau in der Kernstadt Ebern. Die GlasfaserPlus (www.glasfaserplus.de) realisiert in diesem Rahmen für rund 2.500 Haushalte Glasfaseranschlüsse bis ins Haus. Für die Realisierung des Ausbaus arbeitet GlasfaserPlus in Ebern mit dem Baupartner Störmer Bau zusammen. Der Baustart ist für Sommer 2025 geplant.

„Glasfaser bedeutet schnelles und stabiles Internet für unsere Bürgerinnen und Bürger. Und das ist wichtiger denn je. Denn mit dieser modernen Technologie steigt nicht nur die Lebensqualität, sie wirkt sich auch positiv auf den Wert von Immobilien aus. So wird Ebern bald das ganze Potenzial der digitalen Welt zur Verfügung stehen, ob im HomeOffice oder beim Surfen. Deswegen freue ich mich sehr, dass der Glasfaserausbau nun startet“, so Bürgermeister Jürgen Hennemann.

Die Stadt Ebern unterstützt die Netzmodernisierung der GlasfaserPlus selbstverständlich, da hier eigenwirtschaftlich in die technische Infrastruktur der Stadt investiert wird. Eberns Kernstadt und seine Bürger werden durch einen Ausbau also für die Zukunft gerüstet.

Personen von links: Bürgermeister Jürgen Hennemann, Bauamt Michael Häuslschmid, Baufirma Störmer Herr Jan Winterstein, Baufirma Störmer Herr Danny Grünbeck, Kommunalberater Deutsche Telekom Technik Thomas Andreas Hofmann, GlasfaserPlus Christian Hartmann, GlasfaserPlus Jan Svoboda,
(Copyright: Dirk Suhl)

Vorläufiges Ausbaugebiet

Glasfaserausbau in den Eberner Ortsteilen, der Gemeinde Pfarrweisach und dem Markt Rentweinsdorf

In den Eberner Ortsteilen und den Gemeindegebieten von Pfarrweisach und Rentweinsdorf findet leider kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die GlasfaserPlus statt.

Für diese Gebiete wurden aber von den zuständigen Gemeindegremien Beratungsleistungen für ein Markterkundungsverfahren im Rahmen des Förderverfahrens des Bundes in Auftrag gegeben. Hier soll geprüft werden, ob die Gemeinden an dem Förderverfahren teilnehmen können und in welcher Höhe ggfs. Fördermittel bereitgestellt werden können.

GlasfaserPlus: Ein Netz der Vielfalt

Die GlasfaserPlus stellt ihr Netz allen Telekommunikationsanbietern zur Verfügung.
„Mit dem Ausbau des Glasfasernetzes treiben wir konsequent die Verbreitung einer Versorgungsstruktur voran, die auch den ländlichen Raum an der Digitalisierung teilhaben lässt. Unser Ziel ist, hier bis 2030 vier Millionen gigabitfähige Glasfaser-Anschlüsse zu bauen, so dass immer mehr Menschen von einer schnellen und stabilen Internetverbindung profitieren können“, so Jan Svoboda, Relationship Management bei GlasfaserPlus.

Kostenloser Anschluss der Immobilie während der Ausbauphase

Die GlasfaserPlus schließt eine Immobilie während der Ausbauphase kostenfrei an, wenn Kundinnen oder Kunden einen Glasfaser-Tarif bei einem Telekommunikationsanbieter abschließen. Die GlasfaserPlus benötigt in diesem Fall lediglich eine Genehmigung, den Anschluss herstellen zu dürfen, weil die Arbeiten dafür auf Privatgrund geschehen. Die Beauftragung funktioniert folgendermaßen: Kunden/Kundinnen buchen bei einem Telekommunikationsanbieter einen Glasfaser-Tarif. Der wiederum nimmt Kontakt mit der GlasfaserPlus auf und kümmert sich um die Genehmigung und die Details. Bei einer Buchung nach der Ausbauphase werden in der Regel Kosten für den Hausanschluss erhoben, bei der Telekom betragen diese z.B. einmalig 799,95 Euro.

Für den Ausbau in der Kernstadt Ebern hat die Telekom bereits angekündigt, das Netz der GlasfaserPlus nutzen zu wollen.

„Die GlasfaserPlus knüpft ihre Ausbauzusage nicht an das Erreichen von Vermarktungsquoten“, so Thomas Andreas Hofmann, Kommunalberater Glasfaser bei der Telekom. „Die Kunden müssen selbst aktiv werden und ihren Glasfaseranschluss buchen. Dies ist beispielsweise direkt online bei der Telekom, im T-Shop oder Fachhandel möglich.“

Ob andere Anbieter, wie z.B. O2, 1&1, Vodafone, usw., den Anschluss ebenfalls kostenfrei ermöglichen werden, müssen die Bürger bei ihrem jeweiligen Anbieter selbst erfragen.

Buchungsphase

Damit die Glasfaseranbindung hergestellt werden kann, ist eine Glasfaser-Tarifbestellung erforderlich. Der Immobilieneigentümer spart sich dadurch z.B. bei der Telekom einmalig 799,95 Euro. Zudem bietet die Telekom in diesem Zeitraum besondere Tarifangebote, sowohl für Neu- als auch Bestandskunden an. Egal ob Sie Mieter, Eigentümer oder Verwalter sind, nur durch Ihren Auftrag kommt die Glasfaser zu Ihnen.

Ohne Auftrag wird im Rahmen des Ausbaus lediglich vor dem Gebäude eine Schleife gelegt, um einen späteren Anschluss zu ermöglichen. Sollten sich die Eigentümer erst nach Fertigstellung der Bauphase im jeweiligen Straßenzug für einen Glasfaseranschluss entscheiden, müssen sie die Anschlusskosten selbst tragen.

Nutzungsphase

Nach Abschluss der Bauphase in Ihren Wohn- und Geschäftsräumen, können Sie Ihr Glasfaserprodukt aktivieren und direkt über das neue leistungsstarke Glasfasernetz surfen. Ein Projektabschluss muss nicht abgewartet werden.

Bauphase startet voraussichtlich ab August

Die beauftragte Tiefbaufirma wird sich nach Ihrer Registrierung mit Ihnen in Verbindung setzen und die Details zum Anschluss des Gebäudes direkt mit Ihnen besprechen. Nur wenn Sie der gemeinsam besprochenen Anbindung zustimmen, wird Ihr Gebäude angeschlossen. Sollten im Rahmen der Bauausführung Probleme auftreten, können Sie sich gerne an den Bauleiter der Fa. Störmer Bau vor Ort, oder an das Bauamt der VG Ebern wenden.

Kontakte bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern

Die Ausbauphase soll im August 2025 beginnen und bis Ende 2026 dauern.

Da vorhandene Leitungen aus wettbewerbstechnischen Gründen leider nicht genutzt werden dürfen, wird in der Kernstadt ein komplett neues Glasfasernetz verlegt. D.h. es wird jeder Straßenzug vom Ausbau betroffen sein.

Zu bautechnischen Fragen während der Bauphase (z.B. Baustellen, Straßensperrungen, usw) steht Ihnen das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, Herr Lang (Tel. 09531-62939) oder Herr Häuslschmid (Tel. 09531-62979) zur Verfügung.

Zu Fragen zum sonstigen Ablauf (Ablauf Hausanschluss, Vermarkterteam, Buchungsanfragen bei den Anbietern, usw.) steht Ihnen Herr Suhl (Tel. 09531-62944) zur Verfügung.

Beraterteam zum Glasfaseranschluss in der Kernstadt unterwegs

 

Beraterteam zum Glasfaseranschluss in der Kernstadt unterwegs

Da der Ausbau von der Telekom initiiert wurde, bietet die Telekom seit 02. Juni mit Mitarbeitern des Direktvertriebes der Firma Ranger den Bürgern in Ebern die Möglichkeit zur Beratung und Bestellung vor Ort direkt an der Haustür an und ermöglicht so eine bequeme sachkundige Beratung zu Hause.

Die Mitarbeiter sind an der Telekom-Kleidung (Jacke oder Polo mit Telekom Logo) und einem Dienstausweis mit Lichtbild erkennbar.

Zusätzlich ist jeder Mitarbeiter durch eine Personalnummer legitimiert. Wer unsicher ist, ob er einen „echten“ Vertriebler der Telekom vor der Haustüre stehen hat, kann sich an die kostenlose Autorisierungshotline 0800 330 9765 wenden. Unter dieser Service-Rufnummer kann der Vertriebsmitarbeiter unter Nennung der Personalnummer direkt identifiziert werden.

Teamfoto von den Direktvermarktern welche ab 02.06. in Ebern unterwegs sein werden.

 

Die Direktvermarkter werden im Juni jeweils Montags bis Freitags in der Zeit von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr in Ebern unterwegs sein.

Als direkte Ansprechpartner der Vermarkterfirma (Fa. Ranger) haben sich Herr Tom Finzel (Tel. 0151-23718748) und Herr Niklas Beck (Tel. 0174-2504870) im Rathaus vorgestellt.

Diese können Sie gerne bei Fragen zu den Vermarktungsangeboten der Telekom kontaktieren.

Informationen zum Glasfaserausbau in der Kernstadt Ebern

Waldkindergarten Ebern „Eichhörnchen“

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 07:15 Uhr -14:30 Uhr

„Draußen sein“ tut Kindern gut, und in der Natur eröffnen sich vielfältige, spannende Spiel- und Lernmöglichkeiten.

Direkte und echte Erlebnisse entfachen ihre Neugierde und prägen ihre Naturverbundenheit.

Wir regen ganzheitliche Bildungsprozesse bei Kindern an und fördern ihre Entwicklung, indem sie miteinander malen, werken, experimentieren, Geschichten hören, singen, … „arbeiten“ und spielen.

<< Konzeption Waldkindergarten Eichhörnchen >>

Formulare Bauen, Wohnen und Umwelt

Baurecht

Entwässerungsantrag

Ferienbetreuung 2025

Alle Kinder der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, der Gemeinde Untermerzbach und des Marktes Maroldsweisach sind herzlich willkommen am Ferienabenteuer teilzunehmen. Gesponsert durch Unternehmen aus den teilnehmenden Gemeinden erwartet die Kinder ein abwechslungsreiches und altersgerechtes „Wunder-Tüten-Programm“ in den Oster-, Pfingst- und Sommerferien 2025.

Die Betreuerinnen der Arbeiterwohlfahrt freuen sich auf Ihre Kinder zwischen 6 und 12 Jahre.

Sie haben folgende Möglichkeiten Ihre Kinder im Ferienabenteuer anzumelden:

Wochenweise (eine Woche mit Feiertag werden einzeln berechnet):

  1. Kind 70 €
  2. Kind 55 €

Bei unterstützenden Unternehmen

  1. Kind 60 €
  2. Kind 45 €

 

Tägliche Buchung:

Selbstverständlich können Sie Ihre Kinder auch an einzelnen Tagen anmelden.

  1. Kind 15 €
  2. Kind 12 €

            Bei unterstützenden Unternehmen

  1. Kind 13 €
  2. Kind 10 €

Ab 2025 gelten für das gemeinsame Ferienabenteuer der Verwaltungsgemeinschaft Ebern, der Gemeinde Untermerzbach und des Marktes Maroldsweisach neue allgemeine Geschäftsbedingungen. Bitte informieren Sie sich über die Änderungen unter: AGB

  • Der Start der Anmeldungen ist der 01.02.2025
  • Anmeldeschluss für die Osterferien: 03.03.2025, für die Pfingstferien: 28.04.2025, für die Sommerferien: 20.06.2025

Besuchen Sie uns unter: https://ferienabenteuer.ebern.de und informieren Sie sich schon mal über die vielen Aktionen und Unternehmungen die in den Sommerferien 2024 unternommen worden sind.

Sponsoren

Valeo

Spender

Rewe Ebern Caritasverband marcapo GmbH Sparkasse EbernAWO Hassberge Kliniken teamAquaTec von der Forst GmbH Flessabank Ebern Rösler Raiffeisen Bank Ebern Apotheke Gericke Elektro Fertsch Koinor Stiftung Mandrops Kuenzel Höreder Beck  Ledershop24.de  Gesundheitspädagogin Lieselotte Weisel UNIWELL Rohrsysteme Apotheke am Grauturm  Touristik und Meer

Biomassewärme Ebern GmbH


Das Unternehmen

Gründung der Gesellschaft: 2010

Eine Kommunalgesellschaft der Stadt Ebern und der Gasversorgung Unterfranken GmbH

Unternehmenszweck

Nachhaltige Fernwärmeversorgung der Liegenschaften in der ehemaligen Bundeswehrkaserne Ebern

Geschäftsführer:  Herr Dipl.-Ing. (FH) Thomas Merker

Gesellschafter:   Stadt Ebern 51 % Anteile, Gasversorgung Unterfranken GmbH 49 %  Anteile

Das Wärmenetz

Anschlussgebiet  -  Übersichtsplan des Wärmenetzes

 

 

Netzbetrieb

Die nachhaltige Wärme- und Warmwasserversorgung erfolgt durch den Betrieb eines Holzhackschnitzelkessels mit 320 kW Anschlusswert. Die Spitzenlast wird bei Bedarf über die Zuspeisung durch den Betrieb eines Ölkessels abgedeckt. Damit ist im Netzbetrieb die durchgehende Wärmeversorgung der angeschlossenen Liegenschaften dauerhaft gewährleistet.

Das Wärmenetz wird regelmäßig auf Wärmeverluste hin überprüft, um die Wärmeverluste gering zu halten und auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Wärmepreise

Die Fernwärme kommt als „fertige“ Wärme bedarfsgerecht ins Haus und steht für Raumheizung und Warmwasserbereitung ganzjährig zur Verfügung.

Ihr Fernwärmepreis besteht aus:

  • dem Bereitstellungs-Grundpreis nach Anschlusswert in Kilowatt (kW), also meist nach Größe des Heizbedarfs, und
  • dem Arbeitspreis für die genutzte Wärme in Cent pro Kilowattstunde (kWh). Hier wird genau nach Verbrauch abgerechnet, gemessen von einem geeichten Zähler.

Wärmepreise:

WÄRMEPREISE ab 01.04.2025

Beratung

Fernwärme bietet Sicherheit und Komfort. Sie ist platzsparend. Auf einen Heizraum kann verzichtet werden. Fernwärme ist wartungsfrei und nachhaltig. Man sieht hört und riecht sie nicht.

Kundenberatung:

Herr Tobias Funsch
Tel.: 0931/2794-3
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Serviceteam Abrechnung und Zahlungen: 

Herr Uwe Feitsch
Tel.: 0931/2794-453
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Bei Störungen:

Sollten Probleme im Bereich der Nahwärmeversorgung auftreten kann umgehend Kontakt mit uns aufgenommen werden.

Störungshotline: 0171 970 77 74

 

Ergänzende technische Informationen (Kalenderjahr 2020)

  1. Netzverluste: Die Netzverluste im Kalenderjahr betrugen 510 MWh, bzw. 32%
  1. Energieträgermix: Im Kalenderjahr setzte sich der Energieträgermix für die Wärmebereitstellung wie folgt zusammen:
  • Holzhackschnitzel 91 %,
  • Heizöl 9 % (für Spitzen- und Redundanzlast)
  1. Anteil erneuerbarer Energien: Der prozentualer Anteil erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung lag im Kalenderjahr bei 91 %
  1. Primärenergiefaktor: Der Primärenergiefaktor lag im Kalenderjahr nach eigenen Berechnungen bei 0,59“

Datenschutz

Datenschutzerklärung

Wir legen großen Wert auf den Schutz ihrer Daten sowie die Wahrung ihrer Privatsphäre. Gemäß Art. 4 Ziffer 1 DSGVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare  natürliche Person beziehen.

Als identifizierbar angesehen, wird eine natürliche Person,  die direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Weitere Informationen hierzu sind in Art. 4 Ziffer 1 der DSGVO enthalten. Soweit für die Verarbeitung personenbezogene Daten unser berechtigtes Interesse oder eines berechtigen Dritten anführen, steht ihnen ein Widerspruchsrecht  zu (Art. 6 Abs. 1 & Art. 21 DSGVO)

Auf die Datenschutzerklärung der Verwaltungsgemeinschaft Ebern wird insoweit verwiesen. Diese gilt für das Kommunalunternehmen „Biomassewärme Ebern GmbH“ entsprechend

Datenschutzerklärung

Kontaktanfrage

Kontaktieren Sie uns!

 Füllen Sie dieses Formular aus, wenn Sie weitere Informationen benötigen. Wir treten mit Ihnen in Verbindung.

https://www.ebern.de/index.php/buergerbuero-online

Erdgasversorger für Unterfranken – gasuf 


Biomassewärme Ebern GmbH Im Haus der Verwaltungsgemeinschaft Ebern Rittergasse 3, 96106 Ebern

Tel.: 09531/629-43

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Notwendige Unterlagen für eine isolierte Befreiung/Abweichung

isolierte Befreiung

Der „Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans“ ist in 3-facher Baumappenausführung (rot, gelb, grün) mit folgenden Unterlagen beim Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern einzureichen:

  • Antragsformular
  • Amtlicher Lageplan i. M. 1:1000 (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Vermessungsamt Schweinfurt oder beim Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern)
  • Lageplan mit Einzeichnung des Vorhabens und Skizze (Ansichten, Grundriss, Schnitt, Geländedarstellung) mit Bemaßung
  • Unterschiften auf den Plänen und Antragsformularen (Bauherr, benachbarte Grundstückseigentümer)
  • Sonstige Angaben z. B. Material, Art und Farbe der Dacheindeckung

Ob eine entsprechende Befreiung erteilt werden kann, wird dann im Rahmen des Verfahrens geprüft. In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit des jeweiligen Bauvorhabens erforderlich sein.

Abstandsflächen (isolierte Abweichung)

Der „Antrag auf isolierte Abweichung von Vorschriften der Bayerischen Bauordnung“ ist in 3-facher Baumappenausführung (rot, gelb, grün) mit folgenden Unterlagen beim Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern einzureichen:

  • Antragsformular
  • Amtlicher Lageplan i. M. 1:1000 (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Vermessungsamt Schweinfurt oder beim Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Ebern)
  • Lageplan mit Einzeichnung des Vorhabens und Skizze (Ansichten, Grundriss, Schnitt, Geländedarstellung) mit Bemaßung
  • Unterschiften auf den Plänen und Antragsformularen (Bauherr, benachbarte Grundstückseigentümer)
  • Sonstige Angaben z. B. Material, Art und Farbe der Dacheindeckung

Das Abstandsflächenrecht (Art. 6 BayBO) wird durch die untere Bauaufsichtsbehörde (Tel.: 09521/27-263) geprüft.

Gedenkveranstaltung zum Bombenabwurf vor 80 Jahren am Fr. 28.03.25

Die Stadt Ebern und die Ortsvereine von Unterpreppach laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zur Einweihungsfeier ein. Nach der Segnung des Steins sind alle Gäste ab 14:30 Uhr zu Kaffee und Kuchen eingeladen. Im Anschluss wird der Luftkriegsforscher Norbert Vollmann einen Vortrag halten. Bei einer gemeinsamen Brotzeit haben die Gäste die Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen und ihre Gedanken zu teilen.

Weiterlesen ...

Videos / Webcam

Gemeinde Pfarrweisach der Film


(Ein Film über die Gemeinde Pfarrweisach und der neun Ortsteile der Gemeinde)

Imagefilm der Gemeinde Pfarrweisach


(Imagefilm der Gemeinde Pfarrweisach/ Landkreis Hassberge mit seinen 9 Ortsteilen. Pfarrweisach,Kraisdorf,Herbelsdorf, Dürrnhof, Lichtenstein ,Junkersdorf,Rabelsdorf,Lohr und Römmelsdorf)

alle Videoveröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von A. Schöneberg

 

Webcam Storchennest


Auf seinem Haus, dem früheren BayWa-Lagerhaus, war vor einigen Jahren ein Storchennest aufgebaut worden, das 2021 erstmals von dem Storchenpaar „bewohnt“ wurde. Das Treiben der beiden Störche hoch über den Dächern von Pfarrweisach kann von einer Webcam verfolgt werden.

Bauplätze

baugebiet

Verkauf von Bauplätzen in den Baugebieten

  • Ebern
    Fl.Nr. Eigentümer Größe Straße Hinweis
     859/15 Stadt Ebern  423 m²  Dr.-Willhelm-Haller-Str. 3  
    566 privat 1612 Adolf-Kolping-Straße 15 - das Grundstück liegt nahe am Wald
    - auf dem Grundstück befindet sich ein baufälliges Haus
    - der Garten ist mit Müll vollgestellt
    - auch auf dem Dachboden des Hauses und in der Garage befindet sich entsorgungsreifes Material
    - an sich ein schönes Baugrundstück
    - baufällige Haus müsste auf eigene Kosten abgerissen oder saniert werden.
    - Preisvorstellungen des Eigentümers liegen aktuell ca. bei 165.000 €
  • Albersdorf
    Fl.Nr. Eigentümer Größe Straße Hinweis
    12/2 Stadt Ebern 868 m²  Lageplan
  • Reutersbrunn
    Fl.Nr. Eigentümer Größe Straße Hinweis
      Stadt Ebern

    Es werden aktuell 4 Bauplätze erschlossen

    Lageplan
  • Unterpreppach
    Fl.Nr. Eigentümer Größe Straße Hinweis
             
  • Pfarrweisach
    Fl.Nr. Eigentümer Größe Straße Hinweis

    Vorauszahlungen für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung in Höhe von 6,26250 €/m2

    Vorauszahlungen für die Herstellung der Wasserversorgungsanlage in Höhe von 3,69418 €/m2

    Vorauszahlungen für die Straßenerschließung in Höhe von 36,55 €/m2.

    Lageplan

     
  • Kraisdorf
  • Junkersdorf
    Fl.Nr. Eigentümer Größe Straße Hinweis
    86/1 Gemeinde 704 ² Nähe Schützenstraße Lageplan
             
  • Rentweinsdorf
    Fl.Nr. Eigentümer Größe Straße Hinweis
             

 

 

Auskunft über Bodenrichtwerte können beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eingesehen werden: www.bodenrichtwerte.bayern.de

 

Weitere Informationen in der Verwaltungsgemeinschaft Ebern:
Rittergasse 3
96106 Ebern

Kontakt über "Was erledige ich wo" -> Bauplatzkauf

Bodenrichtwerte

Alle Bodenrichtwerte insbesondere für Flächen der Land- oder Forstwirtschaft bzw. Unland sind auf der Bodenrichtwertkartedes Geoportal Bayern www.bodenrichtwerte.bayern.de abrufbar.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, bei berechtigtem Interesse auch außerhalb des Auslegungszeitraumes von der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte der Landkreise Haßberge und Schweinfurt in Haßfurt Auskunft über die Richtwerte zu erhalten (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Auflistung gefährlicher Gegenstände und unerwünschter Gegenstände

Unerwünschte Gegenstände: Werden vom Ordnungsdienst einbehalten und können nach der Veranstaltung wieder abgeholt werden:

  • Bälle aller Art
  • Drohnen aller Größen
  • Dosen aller Art
  • Thermoskannen aus Edelstahl
  • Druckluftfanfaren
  • Spraydosen (Haarspray, Farbspray etc.)
  • Glasflaschen in allen Größen
  • Kleine Messer (z.B. Taschenmesser)
  • Mehr als ein Feuerzeug
  • Laserpointer bis Klasse 2 M
  • Plastikflaschen über 0,5 ltr. Verpackungseinheit
  • Tetrapack über 0,5 ltr. Verpackungseinheit
  • Scheren
  • Werkzeuge aller Art
  • sperrige Gegenstände
  • Megaphone
  • professionelle Foto- und Kameraausrüstung
  • Hand- und Teleskopstative für Kameras aller Art
  • generell Gepäckstücke (Taschen, Rucksäcke) über DIN A4 
  • Tiere

Gefährliche Gegenstände: Bei Feststellung/Auffinden gefährlicher Gegenstände durch den Ordnungsdienst wird die Polizei verständigt

  • Pyrotechnik / Feuerwerkskörper jeglicher Art
  • Feststehende Messer ab 10cm Klingenlänge beidseitig geschliffen
  • Rambomesser
  • Butterflymesser
  • Waffen aller Art (auch Wurfsterne, Schlagringe)
  • Tabletten in Plastikbeuteln
  • Pulver in Plastikbeuteln oder sonstigen ungewöhnlichen Behältnissen
  • Drogen
  • Reizgas
  • Laserpointer ab Klasse 3A aufwärts

Bauen, Wohnen und Umwelt

Die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ebern deckt die unterschiedlichsten Aufgabenbereiche ab. Dabei gilt es einerseits vorhandene Kostbarkeiten zu bewahren etwa in den Bereichen Denkmalschutz oder Naturschutz. Andererseits sind Entwicklungen sowohl im Bestand als auch in Neubaugebieten voranzubringen, von denen die Mitgliedsgemeinden als Wohnort, als Arbeitsplatz- oder als Gewerbestandort profitiert. Bauleitplanung, Leerstands- und Grünflächenmanagement sind dabei ebenso wichtig wie die Arbeitsfelder Abwasserbehandlung, Hoch- und Tiefbau.

Kontakte:

 

 

Plakatierung - Großflächenwerbung/Bauzaunbanner

Wegen der Vielzahl von Anträgen auf Werbung mit Großflächenbannern in Ebern ist es notwendig, durch die Stadt Ebern hier weitere Regeln zu treffen. Um möglichst vielen Vereinen eine Werbung für ihre Veranstaltung zu ermöglichen, muss die Dauer und Anzahl der Banner begrenzt werden. In Ebern gibt es künftig deshalb 4 Tafel-/Bauzaunstandorte sowie 2 Hänge (Seitenstreifen) an denen
Werbebanner angebracht werden können. Der Lageplan zeigt die insgesamt 6 Standorte.

Die Anzahl an Bannern wird je Veranstaltung auf zwei Stück beschränkt, wobei an jedem Standort ein Banner der gleichen Veranstaltung hängen sollte.
An den Tafelstandorten kann jeweils stadteinwärts, sowie stadtauswärts ein Banner aufgehängt werden.

Es besteht zudem auch die Möglichkeit, Veranstaltungswerbung auf einem Großflächenbanner über
das Quartiersmanagement der Stadt Ebern zu bündeln. Bei Werbungen auf diesem Gemeinschaftsbanner, dürfen dann keine weiteren Banner zusätzlich angebracht werden.

Das Plakatieren ist nur Vereinen, nach Genehmigung durch die Gemeinde, für einen Zeitraum von zwei Wochen vor der jew. Veranstaltung gestattet.
Kommerzielle Großflächenplakatierungen sind nicht erlaubt, es sei denn, Sie haben überregionale, touristische Werbewirkung für die Stadt Ebern. Über diese Veranstaltungen wird im Einzelfallentschieden.
Eine Werbung mit DIN A 1 Plakaten ist auf Antrag unabhängig davon selbstverständlich möglich, ebenso die Werbung über unser Mitteilungsblatt.

Anfragen senden Sie bitte für Plakatierungen an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
bzw. für das Mitteilungsblatt an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

<<Antrag auf Aufstellen von Werbeplakaten/Plakatierung>>

Banner für soziale Zwecke, z.B. Aufruf zur Blutspende, sind von den Bestimmungen befreit.

Unterkategorien

Stellenangebote

Aktuelle Stellenausschreibungen bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern und den Mitgliedsgemeinden

Information zur Ausbildung bei der Verwaltungsgemeinschaft Ebern mit den Mitgliedsgemeinschaften Stadt Ebern, Gemeinde Pfarrweisach und Marktgemeinde Rentweinsdorf.

Allgemeiner Hinweis:
Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Freiumschlag beigefügt wurde. Ist dies nicht der Fall, liegen Ihre Unterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens 6 Wochen zur Abholung bereit. Andernfalls werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet. Per Mail eingegangene Bewerbungen werden ebenfalls 6 Wochen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens gelöscht.
Fahrtkosten und sonstige Auslagen im Zusammenhang mit der Bewerbung werden nicht erstattet.

Bekanntmachungen

Sie finden hier die aktuellen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Ebern (Ebern, Pfarrweisach und Rentweinsdorf).

Aktuelles

  • 1

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.